Krankenpflegerin an einem Krankenbett
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Soziales

SPÖ drängt auf Zahlung von Pflegebonus

Die SPÖ fordert von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) Tempo bei der Auszahlung des CoV-Bonus für Gesundheitspersonal. Ohne die Richtlinie des Bundes können auch die Ländern nichts auszahlen, so Sozialreferentin Beate Prettner (SPÖ)

Bereits Mitte Mai wurde eine steuerfreie Prämie von durchschnittlich 500 Euro für das Gesundheitspersonal angekündigt, doch immer noch gebe es keine entsprechenden Vorgaben und Richtlinien, so die Kritik. Prettner sagte, es mehren sich deshalb in den Ländern die Beschwerden.

Personengruppe erweitert

Die Prämie sollen Ärztinnen, Ärzte und Pflegepersonal bekommen, der Bund werde dafür bis zu 95 Mio. Euro zur Verfügung stellen, die von den Ländern und Einrichtungen verteilt werden sollen. Einen Monat danach wurde die Sonderzahlung (erweitert um Reinigungskräfte und Personal in stationären Reha-Einrichtungen) im Nationalrat beschlossen.

Beschwerden bei Landesbehörden

Die Länder oder Einrichtungen sollten dabei nach Schwierigkeitsgrad des Einsatzes unterscheiden und so etwa für Tätigkeiten auf Covid- oder Intensivstationen eine höhere Prämie vergeben können. Die damals von der SPÖ geforderte Ausweitung auch auf Sanitäter, Krankenhaus-Haustechniker und Berufe im Bereich der Daseinsvorsorge wie Supermarktmitarbeiter wurde abgelehnt.

Prettner sagte, die Menschen rufen bei den Landesbehörden an und ärgern sich, dass sie seit der großen medialen Verkündung der Bundesregierung nichts mehr vom Bonus gehört, geschweige denn gesehen haben. Sie könne aber mangels Vorgaben des Ministeriums nichts anderes als vertrösten.

Sozialministerium: Finale Abstimmung

Aus dem Büro von Mückstein hieß es, die Richtlinien für die Abrechnungsmodalitäten mit den Ländern umfassen die Berücksichtigung komplexerer Rahmenbedingungen und befinden sich gerade in finaler Abstimmung. Gleichzeitig betonte man im Büro des Ministers, dass Belohnungen für die – unter erschwerten Umständen erbrachten – Arbeitsleistungen weiterhin primär die Aufgaben der jeweiligen Arbeitgeber bleiben. Der Bund erleichtere diesen in diesem Zusammenhang die Finanzierung außerordentlicher Zuwendungen für besonders belastete Personengruppen.