Schwalben am Nest
Bird Life Johannes Hohenegger
Bird Life Johannes Hohenegger
Tiere

Mehlschwalben total geschützt

In Kärnten sind gebäudebrütende Vögel wie Schwalben streng geschützt, man darf sie beim Brüten weder stören noch die Nester vom Gebäude entfernen. Wenn sich Schwalben an einem Haus ansiedeln seien Geduld und Toleranz gefragt, sagen die Experten von BirdLife.

Noch bis in den Oktober hinein ist die Bautätigkeit der Vögel an den Gebäuden groß, so eine Aussendung von BirdLife Österreich. Seit Jahrhunderten haben Mehlschwalben, Mauersegler, Turmfalken oder Haussperlinge menschliche Bauwerke als Brutplatz auserkoren. Oft reichen kleine Mauerlöcher von wenigen Zentimetern, Nischen unter Dachvorsprüngen, Ziegeln oder Mauerspalten und Halbhöhlen an Gebäuden. Das führe immer wieder zu Konflikten zwischen Tier und Mensch.

Schwalben wurden Sorgenvögel

Als Kulturfolger waren Schwalben einst aus den Dörfern und Städten nicht wegzudenken. Trotz dieser Anpassung seien sie inzwischen Sorgenvögel des Naturschutzes: Nur noch halb so viele Mehlschwalbenpaare wie noch vor 20 Jahren werden dieses Jahr in Österreich brüten – aktuell seien es rund 15.000 Brutpaare österreichweit. Diese negative Bestandsentwicklung sei neben dem substantiellen Rückgang der Fluginsekten auf die schwindende Toleranz des Menschen zurückzuführen.

Bebrütete Nester werden oftmals auch während der Brutzeit von Hauswänden geschlagen. Doch es gilt: Sämtliche, nicht jagdbare Vogelarten sind nach der EU-Vogelschutzrichtlinie streng geschützt. Die Entfernung von unbenutzten Schwalbennestern, aber auch allen anderen Vogelnestern, die mehrfach genutzt werden können, ist grundsätzlich verboten.

Vögel zeigen Umweltsituation an

„Vögel sind Indikatoren für eine intakte, lebenswerte Umwelt. Freuen Sie sich, wenn Sie gebäudebrütende Vögel bei sich begrüßen können und schaffen Sie entsprechende Schutzmaßnahmen. Schwalben etwa verfüttern pro Brut über einen Kilogramm Insekten an den Nachwuchs, sie sind also eine „biologische Waffe“ gegen die Belastung von
Stechmücken in Ihrem Umfeld", sagte Gábor Wichmann, Geschäftsführer der Vogelschutzorganisation BirdLife Österreich. Es liege an der Gesellschaft, verantwortungsvoll mit der Natur und ihren Bewohnern umzugehen, um das massenhafte Sterben vieler Arten aufzuhalten.

Ein sichtbares Nest und das regelmäßige Ein- und Ausfliegen von Vögeln etwa in Mauerlöchern und Ritzen, sowie die Bettelrufe von Jungvögeln, geben Hinweise auf eine Vogelbrut. Aber viele Vogelarten, wie etwa der Mauersegler, verhalten sich in Nestnähe sehr unauffällig, um Spuren für Nesträuber zu verwischen.

Brüten Vögel am eigenen Haus, seien laut den Vogelexperten Akzeptanz und Geduld angesagt. Vom Schlüpfen bis zum Ausfliegen der Jungvögel dauert es während der Vogelbrutzeit von März bis Oktober rund zwölf bis 56 Tage. Ein frühzeitiges Entfernen der Nester oder ein Umsiedeln der Nester und Vögel sei aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich, die Sanierungsarbeiten sollten daher auf das Ende der Brutzeit verschoben werden.

Sofern im Zuge von Sanierungsarbeiten außerhalb der Brutzeit Mauerlöcher oder Spalten geschlossen oder Nischen entfernt werden müssen, sind Ersatznisthilfen anzubringen. Dabei werden entweder neue Hohlräume nahe der ursprünglichen Nistplätze geschaffen oder man behilft sich mit künstlichen Halbhöhlen-Nisthilfen unter Dach- oder Fassadenvorsprüngen.

Besonderer Tierschutz

Auszug aus dem Kärntner Naturschutzgesetz: „Vollkommen geschützte Tiere dürfen in allen ihren Entwicklungsformen weder verfolgt, beunruhigt, gefangen, befördert, gehalten oder getötet werden"…

"Das Entfernen, Beschädigen oder Zerstören von Brutstätten vollkommen geschützter Tiere ist verboten. In der freien Landschaft ist das Beunruhigen, Zerstören oder Verändern des Lebensraumes (Nistplatzes, Einstandes) vollkommen geschützter Tiere verboten.“