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Chronik

Unmündige missbraucht: Drei Jahre Haft

Wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und versuchter Vergewaltigung ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt ein 58-jähriger Mann zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt worden.

Die dem Mann zur Last gelegten Taten liegen bereits Jahre zurück. Konkret soll der Mann im Jahr 1999 eine damals 13-jährige Freundin seiner Tochter missbraucht haben, als diese in der Wohnung seiner Familie übernachtet hatte.

Schwere Vorwürfe erhob auch seine Nichte. Von 2001 bis 2005 soll der Angeklagte die mittlerweile erwachsene Frau missbraucht haben. 2008 soll er auch versucht haben, sie in einem Lokal zu vergewaltigen. Nach diesem Vorfall hatte die damals 15-Jährige schon einmal Anzeige gegen ihren Onkel erstattet – weil ihre Mutter sie bekniet habe, sie solle keine „Schande über die Familie“ bringen, verweigerte sie daraufhin die Aussage, weshalb das Verfahren damals eingestellt wurde.

Familie deckte den Angeklagten

Als sich die beiden jungen Frauen schließlich über Facebook kennenlernten, gingen sie zur Polizei und gaben dort ihre Aussagen zur Protokoll, weshalb es zum Prozess kam. Der 58-Jährige stritt vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi alle Vorwürfe ab, er vermutete einen familieninternen Streit als Auslöser. Rückendeckung bekam er von seiner Familie: Ehefrau, Tochter und Sohn sagten aus, dass die Freundin der Tochter niemals in ihrer Wohnung übernachtet hätte.

Aussagen waren schlüssig

Wie Richter Kugi in seiner Urteilsbegründung sagte, habe man den Vorwürfen der beiden Betroffenen vollinhaltlich Glauben geschenkt: „Die Angaben der beiden waren schlüssig, nachvollziehbar und detailreich.“ Beide hätten auch ähnlich die Herangehensweise des Angeklagten bei seinen Taten geschildert. Keinen guten Eindruck hätte hingegen die Ehefrau des 58-Jährigen bei ihrer Aussage gemacht. Das Gericht sei jedenfalls zu dem Schluss gekommen, dass es sich bei den Vorwürfen nicht um eine „akkordierte Falschbezichtigung“ gehandelt habe.

Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwältin Nicole Sembach gab keine Erklärung ab – sie beantragte aber eine Abschrift des Verhandlungsprotokolls, um dem Verdacht auf mögliche falsche Beweisaussagen während der Verhandlung nachzugehen.