Eingang der Zentralen Notaufnahme am Klinikum
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Coronavirus

Regeln bei Besuchen im Krankenhaus

Die KABEG hat am Montag bekannt gegeben, dass die geltenden Regeln für Besucher weiterhin aufrecht bleiben. Der Schutz von Patienten und Mitarbeitern stehe im Mittelpunkt. Im Krankenhaus Spittal sind Besuche wieder erlaubt.

Trotz der bevorstehenden Lockerungen in vielen Bereichen und gemäß der Covid-19-Öffnungsverordnung des Bundes bleiben die geltenden Besucherregelungen in den KABEG-Spitälern weiterhin aufrecht. Pro Patient sei ein Besuch pro Tag erlaubt. Der Besuch müsse sich am Vortag an der jeweiligen Station anmelden, Besucher müssen nachweisen, dass von einer geringen epidemiologischen Gefahr auszugehen sei. Das heiße: Getestet, Geimpft oder Genesen.

War bisher der Nachweis eines negativen Testergebnisses (Gültigkeit von 48 Stunden für einen Antigentest bzw. 72 Stunden für einen PCR-Test) erforderlich, so kann nun auch ein Nachweis über eine erfolgte Impfung (ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung) oder eine durchgemachte Erkrankung in den letzten sechs Monaten vorgelegt werden, so die KABEG in einer Aussendung.

Auch Begleitpersonen brauchen Test

Ebenso bleiben die Zugangskontrollen an den Eingängen weiterhin bestehen. Ins Gebäude darf nur, wer einen geplanten Termin hat oder einen Angehörigen besuchen will. Für unterstützungsbedürftige Patienten oder minderjährige Kinder sind maximal zwei Begleitpersonen zugelassen. Diese müssen ebenso den entsprechenden Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen („3-G-Regel“). Ausnahmen geltenden für Begleitpersonen bei lebenskritischen Ereignissen, bei der Geburt und im palliativen Bereich. Das Tragen einer FFP2-Maske, Einhalten der Abstandsregeln und Hygienevorschriften seien unbedingt zu beachten.

Krankenhaus Spittal lässt Besuche wieder zu

Ab Montag haben Besucher wieder die Möglichkeit, die Patientinnen und Patienten im Krankenhaus Spittal/Drau täglich zwischen 13.00 und 17.00 Uhr zu besuchen, meldet das Krankenhaus. Dafür gelten entsprechend den aktuellen Rahmenbedingungen und Vorschriften folgende Regelungen:

  • Es ist keine Voranmeldung des Besuches notwendig
  • Nur ein Besucher pro Patient
  • Maximale Besuchsdauer: 30 Minuten
  • Zu- und Ausgang nur über den Haupteingang Billrothstraße 1, Desinfektion der Hände, Fiebermessung beim Eintritt
  • Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht im gesamten Gebäude
  • Besucher dürfen das Gebäude nur mit negativem Covid-19-Test betreten (Selbsttests mit Eintragung gelten 24 Stunden, Antigentests 48 Stunden und PCR-Tests 72 Stunden); Testausnahmen bestehen für genesene und geimpfte Personen
  • Ausfüllen des Besucherformulars und Hinterlegung eines Ausweises (dieser wird beim Verlassen am Informationsschalter wieder retourniert)

Zusätzlich wurde eine Beschränkung der Besucher je Station festgelegt. Sollte die Station die maximale Besucherzahl erreichen, müssen weitere Besucher warten.