In manchen Fällen würde der Hausverstand reichen, um zu beurteilen, was man machen kann und was nicht. Immer öfter muss aber offensichtlich mit Schildern, Markierungen und Aufklebern nachgeholfen werden. In einem großen Lebensmittelgeschäft in Klagenfurt prangt daher ein großer Aufkleber, darauf zu sehen ein stilisierter Einkaufswagen mit einem Hund, der durchgestrichen ist.

Das Verbot habe hygienische Gründe in Lebensmittelgeschäften, sagte Nicole Berkmann, Konzernsprecherin von Spar. In einigen Filialen, wie in der Rosentalerstraße in Klagenfurt, sieht man die ungewöhnlichen Aufkleber schon. Es sei ein schwelendes Problem gewesen: „Man darf Hunde weder angeleint noch im Einkaufswagen ins Geschäft mitnehmen. Leider gab es heftige Diskussionen mit den Kunden, weil sie die Hunde nicht vor dem Geschäft lassen wollten.“

Supermarkt bekam Anzeige
Es waren vor allem die Besitzer von kleinen Hunden, die ihre Tiere während des Einkaufs bei sich haben und im Wagerl verstecken wollten, sagte Berkmann: „Anlass des Verbots war eine Anzeige, die wir bekommen haben. Wir mussten uns vor der Behörde rechtfertigen. Die Behörde hat uns selbst geraten, die Verbotskleber anzubringen, seither ist es besser geworden. Die Kunden verstehen es etwas besser.“ Man möchte niemanden vertreiben, aber man dürfe Hunde einfach nicht ins Geschäft lassen. Vereinzelt gebe es immer noch Kunden, die sich nicht daran halten wollen.
Assistenzhunde als einzige Ausnahme
Den Hund zu Hause, im Auto (wenn es kühl genug ist) oder vor dem Geschäft angeleint warten zu lassen, sind die legalen Varianten. Wobei Tierschützer aber immer wieder warnen, dass vor allem kleine Hunde vor Geschäften nicht so selten gestohlen werden. Vielleicht mit ein Grund, dass viele ihre Lieblinge lieber bei sich haben wollen. Es gebe aber auch bei Hunden Ausnahmen, so Berkmann. Das seien Begleithunde wie zum Beispiel bei blinden oder sehbehinderten Menschen.
Assistenzhunde wie Blindenführ-, Service,- und Signalhunde sind in Österreich gleichgestellt.