Adler auf dem Landesgericht
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Chronik

60-Jährige nach Messerattacke eingewiesen

Weil sie einen anderen Klienten in einer Betreuungseinrichtung in Kärnten mit einem Messer attackiert hatte, ist am Montag eine 60 Jahre alte psychisch kranke Frau in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Entscheidung des Geschworenensenates ist nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer entschieden einstimmig, dass die Frau während der Tat zurechnungsunfähig war. Wäre sie zurechnungsfähig gewesen, wäre die Tat als versuchter Mord zu werten gewesen, auch die Antwort auf diese Frage fiel einstimmig aus.

Von späterem Opfer bedroht gefühlt

Staatsanwältin Karin Schweiger sagte, die Frau leide an paranoider Schizophrenie und habe in einer Betreuungseinrichtung am Land gewohnt. Am Tag des Vorfalls sei die Frau in einem Zustand gewesen, der die Zurechnungsfähigkeit ausschließt: „Sie hat einen Schub mit wahnhaften Ideen gehabt.“ So habe sie sich von ihrem Opfer, einem 36-jährigen Mann, bedroht gefühlt. Sie habe ihn töten wollen.

Während des Animationsprogrammes holte die Frau ein Messer aus der Küche, ging von hinten auf den Mann zu und verletzte ihn damit am Hals. „Dadurch ist nur eine leichte Verletzung entstanden. Aber wenn der Schnitt mit höherer Intensität ausgeführt worden wäre, hätte eine lebensbedrohliche Situation entstehen können“, erklärte die Staatsanwältin.

Angeklagte: Wollte 36-Jährigen nur bedrohen

Die Frau selbst gab an, dass sie den 36-Jährigen nur bedrohen wollte. Der Schnitt sei entstanden, weil dieser sich plötzlich umgedreht habe. Dieser Darstellung entgegen standen aber Aussagen von Polizisten, die die 60-Jährige nach ihrer Einlieferung auf der Psychiatrie bewacht hatten: Ihnen habe die Frau erzählt, dass sie mit der Attacke „auf einen besseren Zeitpunkt“ warten hätte sollen.

Psychiater: Derzeit keine Alternative zu Einweisung

Wie der psychiatrische Sachverständige, Walter Wagner, erklärte, hätte sich im Laufe des Lebens der 60-Jährigen die paranoide Schizophrenie entwickelt, die Frau habe sich bedroht gefühlt und Stimmen gehört. Es sei zu befürchten, dass die Frau wieder Taten begeht, die schwere Körperverletzungen zur Folge haben: „Zu einer Unterbringung gibt es momentan keine erkennbare Alternative“, so der Sachverständige.

Der Verteidiger der 60-Jährigen meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Staatsanwältin Schweiger gab keine Erklärung ab.