Chronik

Mann mit Radlader überrollt: Bedingte Haft

Ein 30-jähriger Mann hat im Juli 2020 in einem Betrieb in Villach mit einem Radlader einen Kollegen überrollt und getötet. Dabei war er zu schnell und mit zu hoch erhobener Schaufel unterwegs, außerdem hatte er 0,24 Promille Restalkohol im Blut. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann bekannte sich vor Richterin Malina Willgruber schuldig. Wie er sagte, habe er in der Nacht vor dem Vorfall zwei große Bier und einen Schnaps getrunken. Am nächsten Tag in der Früh habe er sich aber nicht beeinträchtigt gefühlt. Als er mit dem Radlader auf dem Weg von einer Halle in die nächste war, kam es zum Unglück: „Ich habe nichts gesehen und nichts gemerkt. Als ich ausgestiegen bin, ist mein Kollege dagelegen, was danach passiert ist, weiß ich nicht mehr“, gab der Mann an, der bei dem Unfall selbst einen Schock erlitten hatte.

Mann konnte Opfer nicht sehen

Auf die Geschwindigkeit habe er nicht wirklich geachtet, seinem Gefühl nach hab er die vorgeschriebenen zehn km/h Höchstgeschwindigkeit, die für das Werksgelände gelten, aber eingehalten. Im Sichtfeld hatte er nur, was oberhalb der Laderschaufel zu sehen war. Die Schaufel habe er wegen des unebenen Bodens in der Höhe gehabt. Was geradeaus vor dem Fahrzeug war, habe er erkennen können. Nur der Bereich unmittelbar vor dem Radlader sei verdeckt gewesen, sagte der 30-Jährige.

Bei gesenkter Schaufel hätte er den Kollegen gesehen

Wie ein Sachverständiger in seinem Gutachten ausführte, sei die Schaufel etwa einen Meter in der Höhe gewesen. Wäre sie auf einer Höhe von 50 Zentimetern gewesen, wie es vorgesehen ist, hätte der Angeklagte seinen Kollegen gesehen. Das Gutachten ergab auch, dass der Angeklagte mit 17,2 km/h unterwegs war. Unter Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wäre es zu keinem Unfall gekommen, weil der Radlader erst gar nicht mit dem Opfer zusammengetroffen wäre. Hätte der Kollege, der zu Fuß unterwegs war, einen Blick nach hinten über die Schulter geworfen, hätte er den Radlader gesehen und ausweichen können, meinte der Gutachter auf eine entsprechende Frage von Verteidiger Alexander Jelly.

Bedingte Freiheitsstrafe ist ausreichend

Richterin Willgruber sagte in ihrer Urteilsbegründung, der 30-Jährige habe jedenfalls grob fahrlässig gehandelt: Er habe die Geschwindigkeit deutlich überschritten und die Schaufel zu hoch erhoben gehabt. Er hätte damit rechnen müssen, dass in dem Bereich Mitarbeiter zu Fuß unterwegs sind, sagte die Richterin. Mildernd kam dem Mann seine Unbescholtenheit zugute. Er sei tief betroffen über den Tod seines Kollegen, eine bedingte Freiheitsstrafe sei ausreichend.

Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwältin Krenare Fida gab keine Erklärung ab.