Zwei Mädchen waren nach dem Drogenkonsum im Oktober 2019 bewusstlos geworden. Auf die Idee, die Rettung zu alarmieren, kam jedoch keiner der anderen, die alle selbst auch Drogen genommen hatten. Erst am nächsten Tag in der Früh, als sich die Mädchen noch immer nicht rührten, wurde Alarm geschlagen. Eine der beiden wurde ins Spital gebracht und musste auf der Intensivstation behandelt werden, für die andere kam jede Hilfe zu spät.
Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung
Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse warf dem 18-Jährigen und einer weiteren Teilnehmerin an der Drogenparty Unterlassung der Hilfeleistung vor, dem Burschen dazu grob fahrlässige Tötung. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Vor Richter Dietmar Wassertheurer war der 18-Jährige geständig, er wurde zu neun Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt (insgesamt 720 Euro). Das Urteil ist rechtskräftig.
Die 17-Jährige erhielt zwei Monate bedingt und akzeptierte das ebenfalls sofort. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.