Symbolbild Kindergarten Puppe
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Soziales

Gelockerte Regeln für Kindergartenneulinge

Am Montag beginnt die Einschreibung für Kindergarten und Krabbelstuben für den kommenden Herbst. Es tritt auch eine neue Verordnung in Kraft, die es den Eltern der Neulinge erlaubt, während der Eingewöhnung mit in die Einrichtung zu kommen. Wegen der CoV-Krise ist das derzeit verboten.

Nach Voranmeldung ist es Eltern auch wieder erlaubt, Kindergärten, Tagesstätten und Kindergrippen zur Anmeldung zu betreten, sagte Gerhild Hubmann, Leiterin der Bildungsabteilung des Landes. Der Besuch sollte kurzzeitig und an den Randzeiten erfolgen, um ihre Kinder anzumelden. Es gebe noch weitere Lockerungen, so sei die Begleitung des Kindes durch einen Elternteil zur Eingewöhnung erlaubt.

Abstand und FFP2-Maske

Allerdings gelte hier die Abstandsregel und das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske, so Hubmann. Wenn Mutter oder Vater zwei Stunden mit dem Kind in der Einrichtung seien, müssen sie die Maske tragen. Für die Pädagoginnen gelte die Bundesreglung. Diese besage, dass man sich einmal pro Woche testen müsse. Wenn das Testergebnis negativ sei, müsse während der Betreuung der Kinder keine FFP2-Maske getragen werden. Beim Gespräch mit den Eltern sollte allerdings weiter die Maske getragen werden.

Selbsttests auch für Betreuerinnen

Zusätzlich zu den wöchentlich vorgeschrieben Tests für Elementarpädagogen in Teststraßen, Apotheken oder bei Hausärzten stellte das Land allen Betreuungseinrichtungen bereits vergangene Woche auch Selbsttests zur Verfügung. Es soll ein weiteres Sicherheitsangebot für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindergärten, Krabbelstuben und Horten sein, so Hubmann: „Wenn man sich am Montag testen lässt kann man den Selbsttest am Mittwoch machen.“ In den vergangenen Wochen kam es zwar immer wieder zu Coronavirus-Infektionen in den Betreuungseinrichtungen, es habe aber nur vereinzelte Schließungen gegeben. Derzeit gebe es in Kärnten nur zwei Einrichtungen, die geschlossen werden müssen.

Aktuell sind es zwei der mehr als 500 Kärntner Einrichtungen im Bezirk Hermagor und in Unterkärnten betroffen. Drei bis vier Personen sind dort jeweils in den Einrichtungen an Covid-19 erkrankt.