Münzen und Banknoten
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Chronik

Finanzpolizei: System Kurzarbeit betrugsanfällig

Seit in Österreich krisenbedingt die Kurzarbeit eingeführt wurde, ist auch der Missbrauch durch Firmen ein Thema. Erste Fälle wurden gerichtlich aufgearbeitet. Am Donnerstag wurde am Klagenfurter Landesgericht ein Unternehmer zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.

Der Bäckereiunternehmer soll zu Beginn der Coronakrise falsche Abrechnungsdateien vorgelegt und dadurch zu Unrecht rund 10.000 Euro Kurzarbeitshilfen kassiert haben. Der 35-Jährige bekannte sich vor Richter Dietmar Wassertheurer schuldig. Der Unternehmer habe laut Richter Dietmar Wassertheurer zur Aufklärung des Falles beigetragen und auch den gesamten Schaden zurückgezahlt. Eine Diversion sei aber aus Gründen der Generalprävention nicht infrage gekommen. Das Urteil, drei Monate bedingte Haft, ist bereits rechtskräftig.

Milliarden Euro bereits ausbezahlt

Seit die Kurzarbeit in Österreich eingeführt wurde, wurden vom Bund Milliarden an Unternehmen ausbezahlt. Wilfried Lehner, Bereichsleiter der Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung, spricht von einem betrugsanfälligen System Kurzarbeit: „Dieses Abrechnungssystem ist schon sehr unternehmerfreundlich. Das heißt, für legale Unternehmer sehr angenehm, wenn sie mehr Arbeit hatten, konnten sie die Leute einfach mehr beschäftigen und weniger Stunden für die Kurzarbeit abrechnen. Das bedeutet aber umgekehrt für all jene, die das ausnutzen wollten, dass das System sehr betrugsanfällig ist, weil man nachträglich und sehr leicht manipulieren kann. Außer, man wird von der Finanzpolizei kontrolliert.“

Schlupfloch: Nachträgliche Korrektur der Arbeitsstunden

Ohne auf den am Donnerstag verhandelten Fall am Klagenfurter Landesgericht anzuspielen, erscheint es unter diesen Voraussetzungen also nur logisch, dass sich auch manche ein Schlupfloch suchen. Dazu Lehner: „Das klassische Schlupfloch ist, dass nachträglich die Stundenleistungen durch den Unternehmer korrigiert werden.“

Vor allem die ersten drei Monate der Kurzarbeit waren für die Finanzpolizei nur schwer zu überprüfen. Doch wer bestimmt, welche Betriebe kontrolliert werden? Diese Kontrolle ist, wie man sich vorstellen kann, auch eine hochpolitische Angelegenheit. Klientelpolitik schließt der Finanzpolizist aber aus, man gehe jeder Anzeige nach. Auch, wenn es um Firmen im staatsnahen Bereich gehe.

3.500 Betriebe mit 24.000 Mitarbeitern haben derzeit Kurzarbeit in Kärnten angemeldet. Das AMS bezahlt die Kurzarbeitsbeihilfen aus und muss sie im Missbrauchsfall auch zurückverlangen. Wie viel Geld der Steuerzahler am Ende zurückbekommen wird, ist aber noch unklar.