Wahlleiter Pansi und sein Stellvertreter hatten die Briefwahlkuverts bereits am Sonntag, am Wahlabend aufgeschlitzt, laut Protokoll war aber beurkundet, dass dies erst am Montag vorgenommen worden sei. Die beiden waren wegen des gleichen Delikts bei der Bundespräsidentenwahl bereits zu Geldstrafen verurteilt worden. Beide zeigten sich geständig, wiesen aber wie schon im ersten Verfahren darauf hin, auf Basis eines Beschlusses der Wahlkommission gehandelt zu haben.
Richterin lehnte Diversion ab
Die Bitte der Verteidiger, die Causa mit einer Diversion zu erledigen, lehnte Richterin Sabine Roßmann ab. Sie verurteilte die beiden Angeklagten zu Zusatzstrafen von jeweils 60 Tagessätzen, beim Bezirkshauptmann liegt er bei 100 Euro, bei seinem Stellvertreter sind es 63 Euro. Beide nahmen das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, er müsse an die Oberstaatsanwaltschaft berichten, sagte er. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.