Frau schreibt auf Laptop im Homeoffice
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Chronik

Weniger Krankenstände trotz Covid-19

In Kärnten sind heuer 22.000 Menschen positiv auf das CoV getestet worden. Dennoch zeigt die Statistik weit weniger Krankenstände als im Vorjahr. Infizierte werden nämlich per Behördenbescheid abgesondert und gelten daher nicht als krank, auch wenn sie Symptome haben.

Etwa 800 grippale Infekte und 24 echte Grippefälle verzeichnet die österreichische Gesundheitskasse in dieser Woche in Kärnten. Das sind auch Gründe für einen Krankenstand. Die Zahl der Krankenstände aus diesen Gründen ist allerdings gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr stark gesunken. Die Covid-19 Hygieneregeln verhindern Ansteckungen. Viele Menschen haben im Homeoffice und Lockdown wenig Kontakt zu anderen. Dazu kommt eine hohe Zahl an Arbeitslosen, die sich wegen eines Infektes nicht krankmelden.

Quarantänebescheid ist Krankmeldung

Krank und oft sehr krank fühlen sich auch zahlreiche Coronavirus-Infizierte. Doch sie sind nicht als krank gemeldet. Für sie gilt das Epidemiegesetz. Betroffene werden per Bescheid abgesondert und gelten arbeitsrechtlich als dienstverhindert. „Er kann keine Krankmeldung vorweisen, sondern die Krankmeldung ist in diesem Sinne der „Quarantänebescheid, so Philipp Felsner Arbeitsrechtsexperte der Arbeiterkammer.

Ob Krankenstand oder Quarantäne, betroffene Arbeitnehmer bekommen ihren Lohn weiterbezahlt. Den Unterschied spüren die Arbeitgeber. Während für Mitarbeiter im Krankenstand die Gesundheitskasse nach einiger Zeit die Entgelt-Zahlung übernimmt, müssen Betriebe für Coronavirus-Infizierte beim Bund um Kostenersatz ansuchen.

Probleme nach später Zustellung von Bescheiden

Probleme gibt es immer wieder auch mit den behördlichen Bescheiden, weiß AK-Experte Philip Felsner. „Ein häufiges Problem ist, dass die Bescheide teilweise erst weit nach der Quarantäne ausgestellt werden und der Dienstnehmer dem Arbeitgeber nicht die Quarantäne nachweisen kann, per Bescheid“. In diesem Fall rät der Experte dem Arbeitgeber, die Aufforderung zum Coronavirus-Test vorzuweisen. Mittlerweile würden dies die Betriebe nach einigen Anfangsproblemen auch akzeptieren.

Aber was tun, wenn die Quarantäne ausläuft und Betroffene noch keinen Bescheid haben? „Sollte es danach keine weitere Verlängerung der Quarantäne geben, der Arbeitnehmer keine Krankheitssymptome aufweisen, muss er wieder arbeiten gehen“, so Felsner. Sollte der Arbeitnehmer noch krank sein, muss er erneut mit der Behörde Kontakt aufnehmen. Im Normalfall wird dann neuerlich Coronavirus-Test angeordnet.