Krähe sitzt auf einem Felsen
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Chronik

Rabenvögel dürfen weiter geschossen werden

Das Land Kärnten hat am Dienstag bekannt gegeben, dass die Schonzeit von Rabenvögeln wegen hoher Schäden verkürzt wird. Es gibt zwei neue Verordnungen, die Abschusskontingente regeln. Von Mitte März bis Mitte Juli werden die Tiere geschont.

Aaskrähen, Eichelhäher und Elstern zählen zu den Rabenvögeln und sind laut Kärntner Jagdgesetz grundsätzlich ganzjährig zu schonen. Gleichzeitig verursachen sie jedoch große Schäden in der Landwirtschaft, im Weinbau sowie an Obst und Gemüsekulturen. Auch die Singvögel- und Niederwildbestände, deren Jungtiere eine beliebte Beute für Rabenvögel darstellen, werden durch die hohe Population beeinträchtigt.

Abschusszahlen genau geregelt

Aus diesem Grund beschloss die Kärntner Landesregierung erneut eine Verkürzung der Schonzeit für Rabenvögel. „Zwei Verordnungen regeln ab Inkrafttreten die Kontingente, die für die Bejagung freigegeben wurden“, informierte Jagdreferent Landesrat Martin Gruber (ÖVP). Sie unterscheiden sich vor allem im Hinblick auf die Geltungsdauer, die für Aaskrähen bei zwei Jahren liegt, für Eichelhäher und Elstern bei einem Jahr.

Die Schonzeit wird auf rund vier Monate im Jahr (Mitte März bis Mitte Juli) verkürzt. Außerhalb der Schonzeit dürfen pro Jagdjahr 5.627 Aaskrähen, 2.430 Eichelhäher und 1.214 Elstern erlegt werden. Ziel sei es, die Zahl der Rabenvögel auf eine für Flora und Fauna, insbesondere aber die Landwirtschaft, tragbare Populationsdichte zu reduzieren, so Gruber. Es sei ein Kompromiss zwischen Landwirtschaft und Naturschutz, der ein Eingreifen ermögliche, aber durch Abschusshöchstzahlen den Erhaltungszustand der Rabenvögel nicht gefährde.

Monitoring wieder aufgenommen

Neben der Bejagung wird die Kärntner Jägerschaft auch das 2016 begonnene Bestands- und Schadensmonitoring fortführen und nun bei den Schäden auch nach Vogelarten differenzieren. Das sei die Basis dafür, die Verordnung in Zukunft noch genauer an die aktuellen Zahlen anpassen zu können. „Ohne die Kärntner Jägerschaft wäre die Rabenvögel-Verordnung nicht umsetzbar“, so Gruber.