Bischof Marketz beim Interview
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Chronik

Bischof: Sterbebegleitung statt Sterbehilfe

Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über die Lockerung des Sterbehilfeverbotes mehren sich kritische Stimmen von Ärzten und der Kirche. Auch der Kärntner Bischof Josef Marketz forderte die Politik auf, einen Missbrauch des Gesetzes zu verhindern. Marketz plädierte für den Ausbau der Sterbebegleitung.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippte das Verbot von Beihilfe zum Suizid. Der Straftatbestand der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung, urteilte der VfGH. Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten, befand der VfGH. Tötung auf Verlangen bleibt dagegen weiterhin strafbar – mehr dazu in ORF.at.

ÖVP und Grüne auf Bundesebene reagierten zurückhaltend, die SPÖ sprach sich für eine offene Diskussion aus, NEOS reagierte erfreut. Besürzt hingegen zeigte sich die Katholische Kirche. Das Urteil sei ein Kulturbruch und gefährde die Solidarität, von der evangelisch-lutherischen Kirche hieß es, das Urteil sei zu respektieren. Die Ärztekammer sagte, es sei zu befürchten dass „ältere und kranke Menschen vermehrt unter Druck geraten, ihre Daseinsberechtigung und ihren Lebenswillen zu rechtfertigen“. Zudem könnte die Sterbehilfe, wie in Deutschland und der Schweiz, von privaten Unternehmen als Geschäftsmodell entdeckt werden.

Bischof Marketz: Würde jedes Menschen unantastbar

Diözesanbischof Josef Marketz sprach sich am Wochenende entschieden für den weiteren Ausbau und die noch intensivere Stärkung von Hospiz- und Palliativeinrichtungen sowie der Suizidprävention aus. Es müsse den Menschen gerade jetzt noch mehr das Gefühl vermittelt werden, dass sich das Leben in jeder Phase lohne und die Würde eines jedes Menschen unantastbar und unveräußerlich sei.

„Wir müssen alles dafür tun, dass möglichst wenige Menschen den Wunsch zu einem assistierten Suizid äußern, vor allem, weil ein solcher Wunsch oft auch ein verdeckter Hilfeschrei nach Zuwendung, Nähe und Mitgefühl ist“, sagte der Kärntner Bischof.

Nicht Hilfe zum Sterben sondern Begleitung im Mittelpunkt

Ziel müsse es sein, durch Zuwendung und Nähe auch Schwerstkranken wieder neuen Lebenssinn zu schenken. Nicht die Hilfe zum Sterben, sondern die Begleitung beim Sterben müsste im Vordergrund stehen. Eine solche geschehe in vorbildhafter Weise in den Hospiz- und Palliativeinrichtungen, sagte Marketz. Er sei überzeugt, dass es in Gottes Hand liege, wann ein Leben beginne und wann es ende.

„Die politischen Vertreter sind nun in der Verantwortung, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um mit entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen unmissverständlich dafür zu sorgen, dass ein Missbrauch des neuen Gesetzes verhindert wird und der Einfluss Dritter ausgeschlossen ist“, sagte der Kärntner Bischof.