Das Geflügel muss durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden. Sollte das nicht möglich sein, muss die Fütterung und Tränkung der Tiere in einem Stall oder einem Unterstand erfolgen. Bei einem Auslauf für Nutzgeflügel muss sichergestellt sein, dass gegenüber Oberflächengewässern eine ausbruchssichere Abzäunung vorhanden ist. Die Dauer der Beschränkungen ist noch nicht festgelegt.
Übertragung über Speichel, Tränenflüssigkeit und Kot
Die Übertragung der Vogelgrippe erfolgt von Wildvögeln auf Nutzgeflügel über Speichel, Tränenflüssigkeit und Kot. Bricht in einem Kärntner Betrieb die Vogelseuche aus, müssten alle Tiere dort getötet werden, so der für Tierseuchen zuständige Agrarreferent Martin Gruber (ÖVP).
Gefahr für Menschen unwahrscheinlich
Laut der für Tierschutz zuständigen Referentin Beate Prettner (SPÖ) sind bei den Maßnahmen die Bestimmungen der Tierhaltungsverordnung und des Tierschutzgesetzes einzuhalten – allen voran der Platzbedarf. Eine Gefahr für den Menschen sei nach derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnissen unwahrscheinlich, heißt es in einer Aussendung vom Land Kärnten. Aus Gründen des vorbeugenden Schutzes sollte aber auf die Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch geachtet werden.