Werden DNA-Proben von CoV-Abstrichen irgendwo abgespeichert, landen sie gar in Datenbanken? Nein, heißt es bei Rotem Kreuz und Laboren. Alle Reste von Coronavirus-Tests aus Nasen- oder Rachenabstrichen werden vernichtet. Das gilt auch für die Teststäbchen, alles wird verbrannt. Das Rote Kreuz kennzeichnet diese Säcke, bis sie zur Entsorgung abgeholt werden, sagte Klaus Pabautz vom Roten Kreuz, sie seien auch extra verwahrt, da komme niemand ran.
Eigene Genehmigung für Entsorger nötig
Das bestätigen auch Labore, die in Kärnten arbeiten. Novogenia hat eigene Tonnen, die verschlossen und zur Entsorgung abgeholt werden müssen. Laut Johann Perne, der ein großes Labor in Klagenfurt betreibt, muss eine Entsorgungsfirma eine Berechtigung dafür haben, biologisches Material entsorgen zu dürfen. In Kärnten werden die Abfälle zur Müllverbrennung nach Arnoldstein gebracht.
Daten werden sehr wohl gespeichert
Länger sind die Patientendaten im Umlauf, so Klaus Pabautz vom Roten Kreuz. Sie bleiben zehn Jahre lang intern gespeichert. Man brauche die Grunddaten, die werden wie alle Gesundheitsdaten zehn Jahre gespeichert. Die Daten werden aber auch an die Behörde weitergeleitet. Es sind sensible, besonders schützenswerte Daten.
Rechtsanwalt Daniel Klatzer ist auf Datenschutz spezialisiert: „Im Epidemiegesetz ist festgelegt, dass die Daten zu löschen sind, spätestens, wenn die Epidemie vorbei ist. Das ist im Paragraph vier festgelegt. Sie müssen gelöscht werden, wenn die Behörden die Daten nicht mehr benötigen.“ Das gilt auch für Krankenhäuser und Sozialversicherungen.
Erhöhte Sorgfaltspflicht
Alle Personen, die derartige Daten verarbeiten, stehen unter erhöhter Sorgfaltspflicht und Strafsanktion, sagt Klatzer. Man müsse sich auf den Datenschutz verlassen können: „Ich glaube, das kann man auch, spätestens seit den wirksamen Sanktionen, die mit der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 eingeführt wurden, besteht ein erhöhter Schutz vor missbräuchlicher Verwendung.“
Lebenslange Verpflichtung
Im Labor Perne in Klagenfurt muss jeder Mitarbeiter unterschreiben, dass er keinerlei Daten weitergibt. Das gelte auf Lebenszeit, auch wenn jemand kündigen und später woanders arbeiten sollte. Ebenso verboten ist es, telefonisch über Laborergebnisse Auskunft zu erteilen, das gelte aber generell, nicht nur in der Pandemie.
Land: Massentests vor Weihnachten
Bei einer Sitzung des Krisenstabes in der Landesregierung wurde am Mittwoch beschlossen, dass die Coronavirus-Massentests für die Kärntnerinnen und Kärntner noch vor Weihnachten stattfinden sollen. Gestartet wird am ersten Dezemberwochenende für das Lehrpersonal. Am 12. und 13. Dezember könnten weitere Freiwillige getetestet werden.