Chronik

Prozess wegen Sozialbetruges vertagt

Ein 45 Jahre alter, ehemaliger Geschäftsführer musste sich am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Er soll rund 2,7 Millionen Euro an Sozialversicherungsbeiträgen nicht abgeführt haben. Weil der Angeklagte ohne Verteidiger erschien, wurde die Verhandlung vertagt. Er bekommt nun einen Pflichtverteidiger.

Ungewöhnlich an der Sache ist, dass sämtliche Delikte in Hessen (Deutschland) begangen wurden. Wie Richter Matthias Polak ausführte, hatte es dort auch ein Strafverfahren gegen den Angeklagten gegeben, er sei aber nicht zur Verhandlung erschienen. „Mein Anwalt hat gesagt, ich muss nur einen Deal mit der Staatsanwaltschaft unterschreiben, dann bekomme ich drei Jahre bedingt und brauche gar nicht zum Prozess zu kommen“, erklärte er sein Fernbleiben. Nachdem er noch seinen Namen geändert hatte, erließ Deutschland einen Europäischen Haftbefehl gegen ihn. Zugleich wurde das Verfahren nach Österreich abgetreten.

Die Anklage wurde von der Staatsanwaltschaft Wien erhoben, da der Angeklagte seinen Wohnsitz aber in Kärnten hat, wanderte der Akt nach Klagenfurt. Richter Polak wies die Anklage ab, es sei kein Verfahren zu führen, wenn kein Delikt in Österreich vorliege. „Das Oberlandesgericht Graz hat das anders gesehen und gemeint, er kann in Österreich angeklagt werden“, sagte Polak. „So etwas in Österreich anzuklagen, ist ein absoluter Witz, was soll ich mit einem deutschen Strafantrag anfangen, ich muss das ja alles neu machen. Im deutschen Akt gibt es keine Einvernahmen mit Protokoll“, machte er seinem Ärger Luft.

Teilgeständnis: „Wollte nichts Illegales machen“

Der Angeklagte gab die ihm vorgeworfenen Delikte in seiner Aussage teilweise zu. Er habe 1.500 bis 2.000 Euro monatlich bekommen, um als Geschäftsführer zu arbeiten. Die Entscheidungen hätten andere getroffen, seine Aufgabe sei es lediglich gewesen, die Arbeiter zu bezahlen.

„Ich wollte nichts Illegales machen, man hat mir versichert, dass alles in Ordnung ist“, meinte er. Das enthebe ihn aber nicht von seiner Verantwortlichkeit als Geschäftsführer, erklärte der Richter dem Angeklagten, der als Schulbildung lediglich acht Jahre Grundschule in Mazedonien vorzuweisen hat.

Der Angeklagte, der arbeitslos ist und vier Kinder zu versorgen hat, bekommt nun einen Pflichtverteidiger. Dieser ist vorgeschrieben, weil die Höchststrafe nach den angeklagten Delikten fünf Jahre beträgt. Wann das Verfahren fortgesetzt wird, steht noch nicht fest.