Seit Dienstagfrüh läuten die Telefone bei der Wirtschaftskammervertretung in Slowenien beinahe ohne Pause. Von Ein-Personen-Unternehmen bis zu Firmen mit mehreren Mitarbeitern gibt es Fragen, wie und ob Mitarbeiter über die Grenze nach Österreich fahren dürfen. Grund dafür ist die neue Verordnung, die seit Sonntag in Slowenien gilt.
Ein-/Ausreise ohne PCR-Tests möglich
Wilhelm Nest, Wirtschaftsdelegierter der Wirtschaftskammer Österreich in Slowenien, sagt, für Kärntner und Slowenen habe sich durch die neuen Bestimmungen nichts geändert. „Kärnten ist das einzige Bundesland, das seit dem 26. Oktober noch auf der orangen Liste steht. Das heißt, die Kärntner können weiterhin alle Grenzübergänge nach Slowenien verwenden. Das Selbe gilt auch für Slowenische Tagespendler. Man kann ohne einen PCR-Test und ohne in Quarantäne gehen zu müssen ein- und ausreisen.“
Bestätigung vom Arbeitgeber erforderlich
Allerdings dürfen das slowenische Tagespendler nur mit einem triftigen Grund und Arbeit wäre eben ein solcher, so Anton Novak, Generalkonsul der Republik Slowenien in Kärnten: „Die Ausnahmen für das Verlassen des Staates sind die gleichen wie jene für das Verlassen der Gemeinde. Es muss etwas Dringliches sein – wie Arbeit, Schutz von Vermögen, des Lebens oder der Gesundheit.“
Als Bestätigung für eine arbeitsbedingte Ausreise reich ein Schreiben von der Firma mit Unterschrift und Stempel, das bestätigt, dass der Arbeitnehmer bei der Firma einer Arbeit nachgeht. Dieses Schreiben gilt laut Novak auch für die Grenze. Seit Sonntag stehen ja alle Bundesländer Österreichs mit Ausnahme von Kärnten in Slowenien auf der „roten Liste“. Kärnten wird in Slowenien nach wie vor als orange geführt. Das bedeutet die Einreise aus Kärnten nach Slowenien ist weiterhin uneingeschränkt möglich.