Gericht

Bedingte Haft für Versand von Nazi-Karten

Ein 26-jähriger Kärntner ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen NS-Wiederbetätigung zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er verschickte Grußbotschaften mit Hakenkreuzen und Bilder mit Pin-ups in Naziuniformen.

Der Mann war geständig, propagandistische Bilder, teilweise mit Texten und auch ein Video auf seinem Handy gespeichert und manches davon auch weitergeleitet zu haben. Vor allem in zwei Chatgruppen schickte man einander mit Grußbotschaften versehene, einschlägige Bilder sowie mit Hakenkreuzen übersäte Pin-ups in Nazi-Uniform-Elementen. So gab es etwa Ostergrüße mit einem Bild von einem Hitlergruß-Mädchen und Hakenkreuz-Ostereiern, halbnackte Frauen mit Hakenkreuzbinde und Hitler in einem Autowerk als Experte für „Vergaser“.

Staatsanwältin: Gefahr für Demokratie

Staatsanwältin Gabriele Lutschounig sagte, einzeln betrachtet könnte man manche Bilder noch für einen Scherz halten, in ihrer Gesamtheit zeigten sie aber eine fremdenfeindliche Gesinnung, Antisemitismus, Rassismus sowie Verharmlosung von NS-Gedankengut und Holocaust. Es sei eine Gefahr für die Demokratie, eine solche „humoristisch verzerrende Darstellung“ eben genau Verharmlosung – angeklagt war entsprechend der Paragraf 3g Verbotsgesetz.

Der Angeklagte spielte laut Staatsanwältin eine untergeordnete Rollet, bei seinem Bruder und einem Freund von diesem, gegen die noch ermittelt wird, sei das möglicherweise anders. Bei einer Hausdurchsuchung wurden NS-Devotionalien gefunden, die beiden Männer seien auch einschlägig tätowiert.

Therapie und Gedenkstättenbesuch

Verteidiger Philipp Tschernitz verwies darauf, dass sein Mandant „mit Sicherheit“ kein Ideengeber war, er hätte aber die Bilder löschen und aus den Gruppen aussteigen müssen. Der Angeklagte selbst gab zu, „ein paar Bilder“ weitergeleitet zu haben, „ohne Hintergedanken“. Mit NS-Gedankengut habe er aber eigentlich gar nichts zu tun.

„Mittlerweile“ sei ihm bewusst, dass NS-Verherrlichung und Verbreitung solcher Bilder in Österreich verboten ist. Er sei bereit, sich nach der Verurteilung einer Therapie mit Besuch eines Konzentrationslagers zu unterziehen, was das Gericht dann auch anordnete. Der Angeklagte wie auch die Staatsanwältin erklärten Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist damit rechtskräftig.