Gericht

Drogenkonsumenten liegen gelassen

Ein 34 Jahre alter Kärntner ist am Landesgericht Klagenfurt rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, weil er einen Drogenkonsumenten, der in seiner Wohnung kollabiert war, erst aus der Wohnung trug, bevor er die Rettung alarmierte. Das Verfahren gegen zwei weitere Beteiligte wurde ausgeschieden.

Der Vorfall ereignete sich im Juli 2020. Die Angeklagten konsumierten in der Wohnung des 34-Jährigen Drogen. Der Erstangeklagte sagte, er habe Kokain genommen und sei völlig weggetreten gewesen. Der Mann, der vom Verkauf von Suchtgift lebt, gab einem seiner Kunden in der Wohnung zudem Heroin. Dieser setzte sich offenbar eine Überdosis und kollabierte in der Wohnung.

Richter: Verhindern, dass Mann in Wohnung stirbt?

„Er ist am Bett gelegen und hat so komisch zum Röcheln angefangen“, sagte der Erstangeklagte. Er habe ihn dann hinunter vor das Wohnhaus tragen wollen, sein Freund habe ihm dabei geholfen. Auf die Frage des Richters, warum sie den Bewusstlosen durch das Stiegenhaus getragen hätten, statt Erste Hilfe zu leisten und die Rettung zu alarmieren, sagte er, „damit die Rettung ihn schnell holen kann“.

Den Vorwurf, er habe verhindern wollen, dass der Mann in seiner Wohnung stirbt, wies er zurück. Der Freund, der dem 34-Jährigen geholfen hatte, den Mann ins Freie zu tragen, begann mit Wiederbelebungsmaßnahmen. Ein Dritter alarmierte die Rettung, das Opfer überlebte. „Das war Ihr Glück, sonst säßen sie nämlich im großen Saal vor den Geschworenen“, sagte Richter Dietmar Wassertheurer in Richtung des 34-Jährigen.

Der 34-Jährige war auch wegen Suchtgifthandels in zahlreichen Fällen angeklagt, er legte ein volles Geständnis ab. Die Haftstrafe von zwei Jahren nahm er an. Staatsanwältin Lisa Kuschinsky verzichtete auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Verfahren gegen Zweit- und Drittangeklagten ausgeschieden

Zum Prozess erschienen am Dienstag aber nur der 34-Jährige und der Zweitangeklagte, ein 35 Jahre alter Mann. Beide wurden aus der Haft vorgeführt. Beide Männer haben eine ellenlange Liste an Vorstrafen, der 34-Jährige kam bisher auf 13 Verurteilungen, sein 35-jähriger Freund hat 22. Der dritte Angelagte war nicht erschienen. Der Zweitangeklagte bestand darauf, dass man auch den dritten Beteiligten hören müsse, daher schied Richter Wassertheurer das Verfahren aus.