Gastgarten eine Buschenschank
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Nicht jede Gemeinde lässt Gastgärten offen

Einige Gemeinden sind bereit, eine Öffnung der Gastgärten im Winter zu genehmigen. Ein Rundruf des ORF zeigte, dass das nicht überall so ist. Wolfsberg ist vorerst gegen eine verlängerte Gartensaison, Villach erlaubt die Öffnung bis März. Klagenfurt setzt Entgelte für die Betreiber aus.

Der Klagenfurter Stadtsenat beschloss am Dienstag, die Benützungsentgelte für das Betreiben von Sitzgärten auf öffentlichem Gut bis Juni 2021 auszusetzen. Wie es von der Stadtkommunikation heißt, besteht schon seit der vorigen Wintersaison die Möglichkeit, einen ganzjährigen Sitzgarten genehmigen zu lassen – die Ansuchen für die heurige Saison sollen rasch abgewickelt werden.

Im Stadtgebiet von Klagenfurt haben bereits im vorigen Winter einige Wirte einen ganzjährige Sitzgarten betrieben, einige von ihnen haben auch schon für heuer eine Genehmigung, teilte die Stadt mit. Andere Gastronomen können nun noch um eine Bewilligung ansuchen.

Wolfsberg verschiebt Entscheidung

Wolfsberg verschob die Entscheidung über eine Verlängerung der Gastgartenzeit mit dem Argument, wie man öffentliche Flächen von Eis und Schnee befreien solle, wenn sich darauf Gastgärten befinden. Die derzeitige Verordnung gelte bis Ende Oktober. Wie es danach weiter gehe, hänge auch von den Entscheidungen der anderen Stadtgemeinden ab. Daran wolle man sich orientieren, heißt es aus dem Rathaus in Wolfsberg.

Villach verlängert bis März

In Villach beschloss der Gemeinderat kürzlich ein Coronavirus-Hilfspaket auch für die Gastwirte beschlossen. So wird die Regelung zur Vergrößerung der Gastgärten ohne gesonderte Verrechnung durch die Stadt bis Ende März 2021 verlängert. Die Mieten für Gastgartenflächen werden um 50 Prozent reduziert.

Auch Völkermarkt für Offenhalten

Auch in Völkermarkt dürfen Wirte, wenn sie es beantragen, ihre Gastgärten ganzjährig geöffnet lassen. Es dürfen auch ohne zusätzliche Kosten Zelte aufgestellt werden. Die Mieten für Gastgärten wurden auf 25 Prozent reduziert. Diese Regelung gelten vorerst bis Jahresende.

In Feldkirchen ist laut der bestehenden Verordnung eine Nützung des Gastgartens ganzjährig ohnehin möglich. Es muss nur ein Ansuchen gestellt werden. Die Mieten seien je nach Lage relativ niedrig, heißt es aus dem Rathaus.

Hermagor will Bezirkslösung

In Hermagor strebt man eine Lösung für den gesamten Bezirk an. Geplant sei jedenfalls, dass die Verordnung zugunsten der Wirte und Gäste geändert werde. Ein Beschluss mit allen Bürgermeistern des Bezirks soll am 6. Oktober gefasst werden.

In St. Veit bezahlen Wirte ohnehin keine Pacht für Gastgärten. Über eine Verlängerung der Gastgarten-Saison wurde noch nicht entschieden, es gelten noch die derzeitigen Richtlinien.

In Spittal an der Drau ist derzeit keine Änderung der Gastgartenverordnung geplant. Das heißt, die Gastgärten dürfen noch bis Mitte Oktober geöffnet bleiben.