Wirtschaft

Arbeiterkammer erstritt für Koch 15.000 Euro

Die Arbeiterkammer Kärnten hat für einen Pizzakoch 15.000 Euro von seinem ehemaligen Arbeitgeber erstritten. Vor Gericht habe sich herausgestellt, dass der Arbeitgeber die Unterschrift seines Mitarbeiters gefälscht haben dürfte, um sich Zahlungen zu sparen.

Der Mann sei drei Jahre lang in dem Betrieb als Koch beschäftigt gewesen, so die Arbeiterkammer. In dieser Zeit habe er nur drei Lohnabrechnungen erhalten. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses seien auch noch die geleisteten Überstunden nicht ausbezahlt worden. Der Koch wandte sich an das Arbeitsrecht der Arbeiterkammer, die die Lohnabrechnungen für den gesamten Beschäftigungszeitraum sowie fehlende Entgeltbestandteile beim ehemaligen Arbeitgeber einforderte.

Richter riet Arbeitgeber zur Zahlung

Der Fall landete vor Gericht. „Im Zuge der Verhandlungen stellte sich heraus, dass der Dienstgeber die Unterschrift seines früheren Mitarbeiters auf dessen Arbeitszeitaufzeichnungen gefälscht haben dürfte, um sich die Auszahlungen zu ersparen“, erklärte Josef Zoppoth, AK-Experte in Hermagor. Aufgrund der drohenden strafrechtlichen Konsequenzen und auch auf Anraten des Richters habe der Dienstgeber schließlich die Prozesskosten übernommen und einen Pauschalbetrag in der Höhe von 15.000 Euro brutto an den Dienstnehmer bezahlt.