Gericht

Rolex nicht gemeldet: Polizistin vor Gericht

Weil sie den Fund einer Rolex-Uhr nicht protokolliert und das wertvolle Stück auch nicht zeitgerecht an das Fundamt weitergegeben hatte, ist am Mittwoch eine 44-jährige Polizistin vor dem Landesgericht Klagenfurt gestanden. Sie bekam eine Diversion.

Staatsanwältin Ines Küttler legte der Polizistin Amtsmissbrauch zur Last. Im Frühjahr 2019 hatte eine Frau in Klagenfurt eine diamantbesetzte Rolex-Uhr gefunden und – weil das Fundamt schon geschlossen hatte – bei der Polizei abgegeben. Von der Beamtin, die dort ihren Dienst versah, erhielt sie aber keine Bestätigung.

Uhr in Schublade gelegt

Die Polizistin habe die Uhr undokumentiert in einer Schreibtischlade aufbewahrt. Erst, als die Finderin ein halbes Jahr später nachfragte, was mit ihrem Fund passiert sei, kam die Sache ins Rollen: „Die Polizistin erschien in zivil am Fundamt und gab die Uhr ab, konnte aber keine Fundanzeige vorweisen“, erklärte Küttler.

Der Verteidiger der Polizistin betonte, seine Mandantin sei seit dem Jahr 2000 im Staatsdienst und seit 2004 bei der Polizei – in dieser Zeit habe es keinen einzigen Vorfall gegeben, der disziplinäre Folgen für die Frau gehabt habe. Was seine Mandantin gemacht hatte, sei „sicher eine Ordnungswidrigkeit“: „Sie wird sich wohl vor der Disziplinarbehörde verantworten müssen, aber strafrechtlich ist sie nicht verantwortlich zu machen.“

Anwalt: Kein Vorsatz

Ihr sei vorzuwerfen, dass sie die Uhr nicht zeitgerecht abgegeben hatte: „Sie hat aber nie den Vorsatz gehabt, jemanden zu schädigen oder ihr Amt zu missbrauchen.“ An dem betreffenden Abend hatte sie zahlreiche Einsätze zu bewältigen gehabt und sei deshalb überfordert gewesen – auf die Uhr habe sie dann schlichtweg vergessen.

Richter Oliver Kriz, der dem Schöffensenat vorsaß, bot der Frau eine Diversion an – Fakt sei, dass sie die Vorschriften des Bundes, wie ein Amtsgeschäft abzuwickeln ist, missachtet habe: „Aber man muss schon auch beachten, dass bei der Sache kein Schaden entstanden ist.“ Die Uhr ist mittlerweile wieder bei ihrer Besitzerin, die Finderin hatte 200 Euro Finderlohn erhalten, was zehn Prozent des Wertes entspricht. Staatsanwältin Küttler erklärte sich mit der Diversion – 180 Tagessätze in Höhe von jeweils elf Euro – einverstanden.