Dem Land Kärnten steht eine Strukturreform im heimischen Tourismus bevor. 2021 sollen die derzeit 14 Tourismusregionen zu neun größeren Einheiten zusammengelegt werden. Jede Region bekomme ein klares und unverwechselbares Profil, so Sebastian Schuschnig. Mit dem Kärntner Tourismusgesetz sei 2012 die Struktur im Tourismus grundlegend modernisiert worden. „Nun machen wir den nächsten Schritt. Wir schaffen eine schlanke und schlagkräftige Regionsstruktur und fördern gemeindeübergreifende Kooperationen.“
Stärkes Auftreten am internationalen Markt als Ziel
In Oberkärnten entsteht durch die Strukturreform aus derzeit drei Regionen eine Einheit: die Nockberge, Bad Kleinkirchheim und der Millstätter See werden künftig unter einem Dach arbeiten. Ebenso wird das Lavanttal und Südkärnten – Klopeiner See eine Einheit bilden. Die Carnica Region wird mit dem Wörthersee vereint, ebenso bilden der Katschberg und das Lieser-Maltatal künftig eine größere Region. „So kann Kärnten noch stärker am internationalen Tourismusmarkt auftreten“, betonte Schuschnig.
Unverändert bleiben die Regionen Nassfeld-Pressegger See/Lesachtal/Weißensee, Hohe Tauern, Villach/Faaker See/Ossiacher See, Kärnten Mitte und Klagenfurt. Die Regionen werden bei den Umgründungsschritten und der tourismuspolitischen Ausrichtung durch das Land unterstützt und begleitet.
Schuschnig kündigte auch an, dass künftig auf allen Ebenen stärker auf Kooperationen gesetzt werde. „Wir wollen dem Urlaubsgast künftig mehr Angebote anbieten, die sich nicht an Orts- oder Regionsgrenzen orientieren“.
Kärntner Tourismusgesetz vor Novellierung
Um gemeindeübergreifende Tourismusverbände zu forcieren, soll auch das Kärntner Tourismusgesetz novelliert werden. „Künftig sollen in gemeindeübergreifenden Tourismusverbänden auch die betroffenen Gemeindevertreter stärker im Vorstand vertreten sein, damit der Informationsfluss gewährleistet ist“, betonte Schuschnig und ergänzte auch: „Die örtlichen Tourismusunternehmer bleiben jedoch weiterhin klar in der Verantwortung.“ Ebenso ist es geplant, Förderrichtlinien im Tourismus künftig stärker an Kooperationsprojekten auszurichten. Die Begutachtung der Tourismusregionsverordnung endet am 20. August 2020.