Mann jausnet in einer Buschenschank
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Wirtschaft

Neues Buschenschankgesetz sorgt für Zwist

Im Juli wird der Kärntner Landtag ein überarbeitetes Buschenschenken-Gesetz beschließen, das besagt, dass Betreiber künftig 25 Prozent der Produkte zukaufen dürfen, aber nur von anderen Bauernhöfen. Gastwirte fordern dafür strengere Kontrollen, was der Agrarlandesrat aber ablehnt.

Mehr als 50 Buschenschenken gibt es noch in Kärnten, eine davon ist jene der Familie Kogler in St. Urban. Die ganze Familie hilft zusammen. Bis zum Vorjahr war der Hof noch ein Milchbetrieb. Alles was verkauft wurde, konnte selbst produziert werden. Jetzt muss der Käse zugekauft werden. Die Novellierung des Gesetzes komme da ganz gelegen, sagte Buschenschankbetreiber Wilfried Kogler: „Wir haben einen Partnerbetrieb wo wir jetzt schon die regionale Molke für unsere Schweine bezogen haben. Und jetzt kriegen wir auch den ganzen Käse.“

Wirte fürchten mehr Konkurrenz

Bis jetzt mussten die Buschenschenken nach zwölf Wochen für zehn Tage zusperren. Jetzt können die Betriebe, wenn sie wollen, 200 Tage durchgehend offen halten. Mit den erweiterten Öffnungszeiten hat die Gastronomie kein Problem. Für Zwist sorgt aber der künftig erlaubte Zukauf von Produkten. Die Wirte fürchten Konkurrenz und fordern mehr Kontrolle, so Wirtesprecher Stefan Sternad: „Eine Anmeldung einmal im Jahr bei wem gekauft wird und dass man unterschreibt, um Einsichtnahme zu gewähren. Damit man sicher ist, dass das, was drauf steht, auch drin ist.“

Politik will keine zusätzlichen Kontrollen

Der zuständige Agrarreferent Martin Gruber (ÖVP) lehnt zusätzliche Kontrollen aber ab. Über Rechnungen könne das Finanzamt ohnehin kontrollieren, wie viel zugekauft werde. Dazu komme das Qualitätssiegel „Gutes vom Bauernhof“ das für Buschenschenken nun gesetzlich vorgeschrieben werde, sagte Gruber: „Wir wollen vor allem jetzt im ersten Jahr der Novellierung des Buschenschankgesetzes jene Kosten, die für die Zertifizierung aufgewendet werden müssen, übernehmen, damit wir auch möglichst viele in dieses Qualitäts-Zertifizierungsprogramm bekommen.“

Die Familie Kogler werde den maximalen Zukaufs-Rahmen von 25 Prozent gar nicht ausnutzen, wie sie sagt. Säfte oder Fleisch werden nach wie vor selbst produziert und dem Kunden serviert. Die Novellierung des Buschenschankgesetzes wird demnächst dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. Im zuständigen Ausschuss ist sie schon abgesegnet worden.

Neues Gesetz sorgt für Zwist

Noch im Juli beschließt der Kärntner Landtag ein überarbeitetes Buschenschank-Gesetz. Den Betreibern ist es künftig erlaubt, Produkte zuzukaufen – allerdings nur von anderen Bauernhöfen. Trotzdem stehen die Zeichen auf Zwist mit den Gastronomen.