Chronik

Bedingte Haft für „schlampigen“ Polizisten

Ein 60-jähriger Polizeibeamter ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Missbrauchs der Amtsgewalt zu vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte Drogen in einem Kasten gelagert, Urkunden liegen lassen und Verfahren selbsttätig eingestellt.

Der Mann, der inzwischen in Pension ist, war geständig. Er verantwortete sich damit, dass er überfordert gewesen sei und gesundheitliche Probleme gehabt habe. Sein Mandant werde sich aber nicht hinter seinen gesundheitlichen Problemen verstecken, sondern die volle Verantwortung übernehmen, sagte sein Verteidiger vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Ute Lambauer. Er beantragte eine Diversion, die dem 60-Jährigen aber nicht gewährt wurde.

Lange Liste von Schlampereien

Die Staatsanwältin zählte auf, was der Beamte alles in seinem Büro verschlampt hatte. Das reichte vom Reisepass eines Zeugen über Tabletten und Cannabis bis hin zu einer ÖBB-Vorteilscard, einem Mobiltelefon und Speicherkarten. Bei seiner Einvernahme meinte der Polizist, er habe den Leuten ihre Sachen zurückgeben wollen, ihnen deshalb auch Ladungen zugeschickt, sie seien aber nicht gekommen. Die Betroffenen wussten allerdings nichts von derartigen Ladungen.

Ermittlungsverfahren einfach eingestellt

Vorgeworfen wurde ihm auch, ein Ermittlungsverfahren wegen eines Drogendelikts einfach eingestellt zu haben. Seine Verantwortung: „Ich habe mich auf den negativen Test verlassen.“ Dass Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt würden, wisse er eigentlich schon, gab er auf Nachfrage der Richterin zu.

Der Schöffensenat fällte nach kurzer Beratung einen Schuldspruch. Zu vier Monaten bedingter Haft kommen noch 240 Tagsätze zu je neun Euro, also eine Geldstrafe von 2.160 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.