Politik

50 Kurzzeitbetten gegen Pflegeengpass

Die Landesregierung hat am Dienstag beschlossen, dass ab 1. September in Kärntens Pflegeheimen 50 Kurzzeit- und Übergangsbetten bereitgestellt werden. Das Land wird dafür zahlen, auch wenn sie nicht benutzt werden. Damit will man einem Engpass in diesem Bereich entgegenwirken.

Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) sagte, diese Betten dürfen ausschließlich für die Kurzzeitpflege oder die Übergangspflege verwendet werden: „Damit verhindern wir, dass uns für diese Form der Pflege zu wenig Betten zur Verfügung stehen.“ Mit dieser Neuregelung bezahlt das Land den Heimen den Pflegeplatz, unabhängig davon, ob der Platz tatsächlich belegt ist oder nicht. Die Heime seien verpflichtet, den Platz freizuhalten und ihn nicht an eine Langzeitpflege zu vergeben, so Prettner.

Pflegende Angehörige entlasten

In Kärnten gibt es die Möglichkeit, ein Pflegeheim in der so genannten Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, um pflegende Angehörige zu entlasten, können die zu pflegenden Personen pro Jahr für insgesamt 28 Tage in einem Pflegeheim betreut werden. Diese Tage können auch in verschiedenen kürzeren Tranchen in Anspruch genommen werden. Das Land bezahlt diesen Aufenthalt, eingesetzt werden nur aliquot das Pflegegeld.

Kosten von 1,2 Millionen Euro

Die Übergangspflege diene vorwiegend dazu, eine vorübergehende Pflegebedürftigkeit nach einem Krankenhausaufenthalt zu überbrücken. „Das heißt, wenn ein zu Pflegender aus dem Krankenhaus entlassen wird, eine Betreuung zu Hause aber nicht möglich ist, dann kann die Übergangspflege in einem Pflegeheim erfolgen“, sagte Prettner. Die Kosten für das Land für die 50 Kurzeit- und Übergangsbetten betragen rund 1,2 Millionen Euro pro Jahr.

Von der FPÖ hieß es, derzeit seien die 77 Kärntner Pflegeheime voll besetzt. Laut Pflegeplatzbörse sei am Dienstag ein einziges Bett verfügbar gewesen, viele Heime haben lange Wartelisten. Es stelle sich die Frage, wie Sozialreferentin Prettner in dieser Mangelsituation 50 Betten für die Kurzzeit- und Übergangspflege frei machen kann. Damit verschärfe sie die bestehende Pflegebettennot. Die FPÖ verlangte ein umfassendes Pflegekonzept.

Pflegekonzept besteht bis zum Jahr 2030

Aus dem Büro Prettner hieß es dazu, in Kärnten gebe es ein Pflegekonzept und zwar den Bedarfs- und Entwicklungsplan Pflege 2030 (BEP). Dieser umfasse eine penible Ist-Analyse und darauf aufbauend ein Entwicklungskonzept bis zum Jahr 2030. Dieser BEP sei bereits mehrmals der Öffentlichkeit präsentiert worden und sei auch im Internet jederzeit einsichtig und abrufbar.