Schengen
AP/CTK/Vaclav Pancer
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Chronik

Offene Grenzen auch für Pendler

Die Coronavirus-Pandemie hat das Reisen in Nachbarländer über Monate hinweg quasi unmöglich gemacht. Seit 5. Juni ist bereits die Grenze nach Slowenien offen, ab Dienstag gilt das auch für Italien mit Ausnahme der Lombardei. Für beruflich Reisende darf es auch keine dienstrechtlichen Konsequenzen geben, falls es doch zu einer Erkrankung kommt.

Auch für Reisende, die aus Kroatien über Slowenien nach Kärnten kommen, gelten die Beschränkungen nicht mehr. Bei der Rückkehr wird kein Gesundheitscheck gemacht und es wird auch keine Heimquarantäne vorgeschrieben. Über Reisebeschränkungen und -warnungen informiert zum Beispiel die Homepage des Außenministeriums. Wegen der Coronavirus-Pandemie sind Reisewarungen für 21 Länder angeführt, dazu zählen zum Beispiel Russland, die USA oder Brasilien.

Vorsicht bei Auslandsreisen

Wer Covid-19 Regeln missachtet und erkrankt, muss mit dienstrechtlichen Konsequezen rechnen.

Noch hohes Sicherheitsrisiko in Europa

Arbeitgeber, die natürlich ein Interesse daran haben, dass ihre Mitarbeiter das Coronavirus nicht in ihren Betrieb einschleppen, können Mitarbeitern, die grob fahrlässig handeln, mit dienstrechtlichen Konsequenzen drohen.

Zwar keine Reisewarnung, aber mit Stufe vier ein hohes Gesundheitsrisiko gilt für fast alle anderen Länder, auch in Europa. Auch unsere Nachbarländer Slowenien, Italien und Kroatien zählen dazu, sagte der Arbeitsrechtler Max Turrini, von der Arbeiterkammer. „Die Stufe vier lädt dazu ein, dass man Vorsichtsmaßnahmen im Land weiter beachtet und walten lässt.“

Vorsichtsmaßnahmen beachten

Wer in Länder mit der Sicherheitsstufe vier reist und erkrankt, muss nicht automatisch mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, sagte Turrini. „Wenn ich die Vorsichtsmaßnahmen, die in dem Land und auch bei uns gelten, beachte und auch den Hausverstand walten lasse und trotzdem an Covid-19 erkranke, dann ist das kein Grund, dass der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung streicht oder mit dienstrechtlichen Konsequenzen droht.“ Als Vorsichtsmaßnahme gilt die Einhaltung der Corona-Verordnungen und -gesetze in dem jeweiligen Land, sagte Turrini.

Kein Entgelt bei grober Fahrlässigkeit

Ein Ausnahme besteht, wenn man seinen Krankenstand grob fahrlässig herbeigeführt hat, dann drohe die Streichung der Entgeltfortzahlung, sagte Turrini. Auch wer in ein Land mit Covid-19-Reisewarnung fährt und dann 14 Tage in Quarantäne muss, bekommt dafür kein Entgelt und keinen Krankenstand.

Wer die Quarantäne missachtet und das Virus in einen Betrieb einschleppt, muss sogar mit der Entlassung rechnen, sagte Turrini.