Sichtlich nervös beteuerte der Angeklagte am Freitag vor Gericht, nicht gewusst zu haben, dass das Mädchen erst zwölf Jahre alt war. Als damals 17-Jähriger habe er sie über Snapchat kennengelernt. Dort habe sie ihm gesagt, sie sei 15 Jahre alt und werde bald 16. Bei einem Treffen im Mai 2019 bei ihm zu Hause sei es zu einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen.
Wenig später sei dann der Vater des Mädchens vor der Türe gestanden und habe ihm Schläge angedroht. Erst zu diesem Zeitpunkt will er vom tatsächlichen Alter des Mädchens erfahren haben. Anschließend habe er sie sofort bei Snapchat geblockt und kein weiteres Mal mit ihr Sex gehabt, er fühlte sich nicht schuldig.
Mädchen: Habe Alter gesagt
Laut Aussage des Mädchens sei es jedoch zwei Mal zum Geschlechtsverkehr gekommen. Schon davor habe sie dem Angeklagten gesagt, dass sie erst zwölf Jahre alt sei. Dass der Angeklagte immer gewusst habe, wie alt das Mädchen sei, sagen auch die Eltern vor Gericht aus. Als ihre Tochter eines Nachmittags nicht von der Schule nach Hause kam, orteten sie ihr Handy und fanden sie in der Wohnungseinfahrt des Angeklagten. Der Vater stellte den 17-Jährigen zur Rede und fragt, ob er wisse, wie alt seine Tochter sei. Dieser habe geantwortet, er wisse, dass sie zwölf Jahre alt sei, aber es sei ohnehin nichts passiert.
Gynäkologe erstattete Anzeige
Da auch die Tochter nichts vom Geschlechtsverkehr erzählt, wissen die Eltern lange nicht, was genau in der Wohnung passiert war. Erst als sie mit dem Mädchen Monate später zu einem Gynäkologen fuhren, erzählte sie die Geschichte. Der Arzt erstattet sofort Anzeige. Letztendlich glaubte der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik den Aussagen der Zeugen mehr und verurteilte den 18-Jährigen zu einer zehnmonatige Haftstrafe auf Bewährung.
Zudem muss er ein Schmerzensgeld von 500 Euro bezahlen und erhält Bewährungshilfe. Der Völkermarkter war sichtlich erleichtert, dass er nicht ins Gefängnis muss und nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.