gesperrter Kinderspielplatz
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Gesundheit

CoV: Mehr als 1.600 Anzeigen in Kärnten

Seit Mitternacht sind die Ausgangbeschränkungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie aufgehoben. Eine erste Bilanz zeigt: In Kärnten wurden mehr als 1.600 Anzeigen aufgrund der Covid-19-Gesetze ausgestellt, meist, weil der Mindestabstand nicht eingehalten wurde. Die Strafen bewegen sich zwischen 150 und 600 Euro.

Von den rund 1.700 Anzeigen nach den neu beschlossenen Covid-19-Gesetzen und dem Epidemiegesetz entfallen fast zwei Drittel auf die Städte Klagenfurt und Villach. Die Anzeigen betreffen Verstöße gegen die Quarantänevorschriften, weil Betriebe geöffnet blieben oder weil in Geschäften – trotz Verbots – nicht nur Waren des täglichen Bedarfs verkauft wurden.

Strafanzeige Corona
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Eine von 1.700 Anzeigen, die in den vergangenen Wochen in Kärnten ausgestellt wurde

Strafe, weil gesperrter Sportplatz betreten wurde

24 Mal wurden in Klagenfurt Verstöße gegen Quarantänevorschriften geahndet, jeweils eine Anzeige gab es, weil ein gesperrter Sportplatz betreten und eine Betriebsstätte nicht geschlossen wurde. Bei fast 95 Prozent der Anzeigen ging es aber um das Nichteinhalten von Mindestabständen und das Betreten des öffentlichen Raumes, so Karin Zarikian vom Magistrat Klagenfurt.

Die meisten Anzeigen in Villach

Das Covid-19-Gesetz sieht Strafen bis zu 3.600 Euro vor. Das Betreten öffentlicher Flächen ohne entsprechende Gründe wird in der Regel mit 150 Euro bestraft. Bei der Höhe des Betrags habe man sich auch mit der Stadt Villach abgesprochen, so Zarikian. „Wir haben uns auf eine Strafe in der Höhe von 150 Euro geeinigt.“

In der Draustadt gab es im Verhältnis zur Einwohnerzahl kärntenweit die meisten Anzeigen. Man habe von Beginn konsequent Strafen verhängt, um der Bevölkerung den Ernst der Lage zu vermitteln, sagt Behördenvertreter Alfred Winkler. Dass das Gesundheitsministerium zuletzt Besuche bei Verwandten oder Freunden als legitim bezeichnete, will Winkler nicht kommentieren. „Wir haben von Anfang an die Linie vertreten, wie sie uns damals vorgegeben wurde.“ Es gebe bereits mehr als 50 Einsprüche, diese müssten dann vom Landesverwaltungsgericht bearbeitet und bewertet werden.

Gesperrter Park in Villach
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In Villach gab es bereits 50 Einsprüche gegen Covid-19-Anzeigen

Rechtsanwaltskammer rät, Anzeigen zu prüfen

Gernot Murko, der Präsident der Kärntner Rechtsanwaltskammer hält die Covid-19-Gesetze insgesamt für problematisch. Strafgesetze müssten klar aussagen, was erlaubt ist und was nicht. „Der Einzelne muss das wissen, ohne dass er eine hochrangige juristische Ausbildung hat und ohne dass sich Juristen darüber streiten.“ Murko rät, Anzeigen zu prüfen und glaubt auch, dass es zu vielen Verfahren kommen wird. „Ich hoffe auch, dass der Verfassungsgerichtshof einige Klarstellungen geben wird, weil der Gesetzgeber hat sich an die Bundesverfassung zu halten.“

So seien Besuchsverbote und Einschränkungen der persönlichen Freiheit genau zu hinterfragen, meint Murko. Die Einspruchsfrist wurde verlängert, sie läuft bis zum 15. Mai. Einsprüche gelten auch dann noch, wenn die Strafen bereits bezahlt wurden.