Die Beine eines Jungen auf einem Skateboard.
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Soziales

Besuchslockerung in Kinderheimen

An die 700 Kinder und Jugendliche sind in sozialpädagogischen Einrichtungen untergebracht, weitere 280 bei Pflegeeltern. Aus Sicherheitsgründen gab es kaum Kontakt zu den Eltern außer über Post, E-Mail oder Videokonferenzen. Jetzt gibt es Lockerungen.

Eine Coronavirus-Infektion in einer Sozialpädagogischen Einrichtung, in der Kinder und Jugendliche untergebracht sind, hätte weitreichende Folgen für Kinder und für Betreuer. Um das Risiko so gering wie möglich zu halten, durften Kinder und Jugendliche in den vergangenen Wochen ihre Eltern nicht treffen.

Besuchslockerung in Kinderheimen

An die 700 Kinder und Jugendliche sind in sozialpädagogischen Einrichtungen untergebracht, weitere 280 bei Pflegeeltern. Aus Sicherheitsgründen gab es kaum Kontakt zu den Eltern außer über Post, E-Mail oder Videokonferenzen. Jetzt gibt es Lockerungen.

Betreuer als einzige Bezugspersonen

45 Kinder und Jugendliche im Alter von vier bis 18 Jahren wohnen zum Beispiel im Haus Hernhilf der Diakonie de la Tour in Treffen. Fast alle haben normalerweise regelmäßigen Kontakt zu ihren Eltern. Doch wegen der Coronavirus- Sicherheitsmaßnahmen war das mehr als fünf Wochen lang nicht möglich, so Matthias Liebenwein von der Diakonie. Wichtig war es, restriktiv zu sein zum Schutz der Kinder.

Haus Herrnhilf in Treffen
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Kinderheim Haus Herrnhilf der Diakonie in Treffen

Denn wäre das Virus in das Heim eingedrungen, hätte die Versorgung zusammenbrechen und die Kinder Bezugspersonen verlieren können. Die Mitarbeiter waren unglaublich engagiert, aber auch die Eltern hätten mitgearbeitet, so Liebenwein.

„Große Herausforderung“

Diese Maßnahmen seien unbedingt nötig gewesen, sagte Christine Gaschler-Andreasch von der Abteilung soziale Sicherheit im Land Kärnten. Man habe Sorgen vor Infektionen gehabt, nicht nur von Kindern sondern auch von Betreuungspersonal, das jetzt besonders gefordert sei. Da sich alle Kinder in den Einrichtungen befinden, da es keine Schule gebe, sei die Herausforderung groß. Einzige Bezugspersonen für die Kinder waren während dieser Zeit die Betreuer.

Demnächst soll es Lockerungen geben, so Gaschler-Andreasch. Zwar dürfen die Kinder- und Jugendlichen weiterhin keine Besuche in den Einrichtungen bekommen, es dürfe aber Treffen außerhalb geben. „In den Einrichtungen herrscht weiterhin Betretungsverbot für Betriebsfremde,um das Risiko zu minimieren. Aber wir haben eine Möglichkeit geschaffen, dass Eltern ihre Kinder abholen und in der Umgebung etwas unternehmen können.“

Ab Mai wieder Besuche Zuhause

Erleichterung über die Lockerungen gibt es von Seiten der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Denn die strengen Maßnahmen seien für viele belastend gewesen, so Kinder- und Jugendanwältin Astrid Liebhauser: „Die Einrichtungen haben nicht viel Spielraum gehabt, Kontakt war untersagt. Wir sind froh, dass sich das etwas lockert.“ Die Lockerungen in den Einrichtungen sind ab sofort in Kraft. Im Mai werden die Kinder- und Jugendlichen ihre Eltern auch wieder zu Hause besuchen dürfen.