Attest für Angehörige einer Risikogruppe
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Chronik

5.400 Kärntner zählen zu Risikogruppen

5.400 Arbeitnehmer in Kärnten zählen zu den sogenannten Risikogruppen für die Covid-19-Erkrankung. Sie sollen, sofern sie es nicht sowieso schon sind, entweder freigestellt werden, von zu Hause aus arbeiten oder auf ihrem Arbeitsplatz speziell geschützt werden. Die Betroffenen werden ab Anfang Mai per Post kontaktiert.

Die finale Liste, in der genau aufgelistet wird, wer zur Risikogruppe gehört, und wer nicht, gibt es nicht, denn die letzte Entscheidung liegt beim Hausarzt der betroffenen Personen. In einem Pilotprojekt haben Experten auf Basis von Sozialversicherungsdaten Risikogruppen abgegrenzt. Freiwilligkeit heißt das Stichwort, sagt die Präsidentin der Ärztekammer, Petra Preiss. „Wenn man diesen Brief bekommt, kann man damit zum Arzt gehen, man kann sich das Attest holen, und mit dem Attest kann man dann zu seinem Arbeitgeber gehen, um die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten. Es ist aber nicht verpflichtend.“ Aber auch jeder, der eine Vorerkrankung hat, aber kein Schreiben bekommen hat, kann um ein Attest ansuchen.

Petra Preiss, Präsidentin der Kärntner Ärztekammer am Schreibtisch
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Gut eingestellte Patienten sind ausgenommen

Mit einer Checkliste wird der Mediziner mit dem Arbeitnehmer herausfiltern, ob eine Akutgefährdung vorliegt. Wenn ja, kann das entsprechende Attest dem Arbeitgeber vorgelegt werden, sagte Preiss. „Wenn jemand zum Beispiel eine Krebserkrankung hat, dann muss er, um in die Risikogruppe zu fallen, eine metastasierende Krebserkrankung haben, oder er muss innerhalb der letzten sechs Monate eine Chemo- oder Strahlentherapie bekommen haben, sonst fällt er nicht in die Risikogruppe.“

Gut eingestellte Patienten sind ausgenommen, sagte Preis. „Diabetiker mit einem schlechten Langzeitzuckerwert sind zum Beispiel nach wie vor drin, auch Diabetiker, die bereits einen Organschaden haben, sind drin.“

Arbeiterkammer: Kündigungen anfechten

Kündigungen auf Basis des Attests müssen ausgeschlossen sein, sagte Jutta Brandhuber von der Gewerkschaft der Privatangestellten. Sie sieht einige Lücken in dem geplanten Gesetz. „Negativ ist zu bewerten, dass Schwangere nichts mit einbezogen sind und der zweite negative Punkt ist, dass es für Angehörige von Risikogruppen keine Vorschläge, Bestimmungen oder Regelungen gibt.“

100 Anrufe pro Tag zum Thema Risikogruppe verzeichnet die Arbeiterkammer. Hier geht es vor allem um die Frage, ob man als Risiko-Arbeitnehmer bei einer möglichen Kündigungswelle auf der Abschuss-Liste stehen könnte. Arbeitsrechtsexperte Maximilian Turrini sagte, das sei zu befürchten, die Arbeiterkammer werde sich jede Kündigung genau anschauen. „Dort, wo Anfechtungsmöglichkeiten bestehen, werden wir diese auch gebrauchen.“

Industrie: Gesundheit und Produktion aufrecht erhalten

Viele Arbeitgeber haben ja bereits Mitte März Sicherheitsmaßnahmen für die Mitarbeiter gesetzt. Claudia Mischensky, Geschäftsführerin der Industriellenvereinigung sagte, dabei sei die Industrie absoluter Vorreiter gewesen, „egal ob bei der Verkleinerung der Teams, bei den Hygienemaßnahmen, das Trennen der Schichten oder Homeoffice-Lösungen sind. Daher bin ich zuversichtlich, dass es gelingen wird, dass sowohl die Aufrechterhaltung der Gesundheit – die an erster Stelle steht – als auch der Produktion, gelingen wird.“

Das neue Gesetz soll ab 4. Mai rechtskräftig werden. Die Betroffenen sollten erst dann zum Arzt gehen, lautet der Rat der Bundesregierung. Die Ärztekammer befüchtet einen wahren Ansturm auf die Arztpraxen, und das in Zeiten der Pandemie.