Wirtschaft

Fallstricke bei Härtefonds Phase 2

In der Nacht auf Donnerstag sind im Internet die Kriterien und Richtlinien für die Vergabe des Härtefallfonds für Unternehmer in der zweiten Stufe veröffentlicht worden. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sehen Handlungsbedarf und viele Tücken in den Regelungen.

Phase 1 des Härtefallfonds geht am Freitag zu Ende, Steuerberater empfehlen Unternehmern mit laufenden Einkünften, rasch einen Antrag einzureichen, sollte das noch nicht passiert sein. Das rät auch Annemarie Pippan, sie betreibt eine Kanzlei in Villach. Es gebe dabei nämlich keinen Abzug der laufenden Einkünfte. Phase 2 werde laut der Wirtschaftskammer, die die Förderung ausbezahlt, zwar treffsicherer, aber komplizierter und teils strenger, sagte Pippan.

Förderung nur mit vorausgehendem Gewinn

Sie arbeitete die in der Nacht veröffentlichten Richtlinien auf 18 Seiten durch und stellt fest, diese Richtlinien ein Denksport der besonderen Art ist. Es werden betriebswirtschaftliche Begriffe mit steuerrechtlichen vermischt, wo man von beiden eine Ahnung haben müsse, so die Steuerberaterin.

Nebeneinkünfte sind in Phase 2 nun erlaubt, senken aber dennoch das Gesamteinkommen der Unternehmer, das gefördert werden kann. Laut Pippan gibt es keine Mindestzusage der Förderung, die kann auch gegen null gehen. Um in die Förderung zu kommen, müsse man einen Totalgewinn in den letzten drei Jahren gehabt haben und das sei bei vielen Unternehmern nicht der Fall. Viele teils komplizierte neue Regeln kommen auf die Unternehmer zu.

Wenn Betriebe bedroht sind

Doch auch die Beratung bei Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern wird derzeit je Unternehmen bis maximal 750 Euro gefördert. Anspruch auf den Härtefallfonds – eine Art Kurzarbeitsvergütung für Unternehmer – haben alle Selbstständigen, deren Betrieb signifikant bedroht ist, sagt Annemarie Pippan: „Wenn die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können, wenn ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot herrscht, oder wenn durch die Krise ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr besteht.“

„Jemand wird zu Kasse gebeten werden“

Trotz aller staatlicher Geldspritzen warnt die Steuerberaterin davor, Förderungen zu beantragen, nur weil sie angeboten würden: „Der Staat sind wir alle und irgendwann wird jemand zur Kasse gebeten. Deshalb raten wir unseren Klienten, in sich zu gehen und nur den tatsächlichen Ausfall fördern zu lassen. Wir fallen unter das Strafgesetzbuch und unter Förderbetrug, das sollte nicht gefördert werden.“ Generell empfiehlt Pippan Unternehmern, positiv zu denken und selbst in der Krise eine Chance zu sehen.