Soziales

CoV: Schwierig für Menschen mit Behinderung

Besonders schwierig ist die Coronavirus-Krise auch für Menschen mit intellektueller Behinderung und deren Betreuer. Das Risiko einer Infektion ist bei Menschen mit Behinderung aufgrund möglicher Vorerkrankungen, Immunschwäche oder wechselnder Betreuung und Pflege besonders groß.

Die Bedrohung durch die Krankheit Covid-19 stellt Menschen mit intellektueller Behinderung vor ganz neue Herausforderungen. Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen, das Tragen von Masken oder gar Quarantäne wegen einer möglichen Infektion sind für sie nicht immer klar nachvollziehbar. Betreuungs-Einrichtungen und Organisationen sind jetzt besonders gefordert. Auch sie müssen drastische Sicherheitsvorkehrungen einhalten.

Viele kehren bald in Betreuung zurück

Die Diakonie de La Tour betreut etwa in Kärnten und Osttirol rund 400 Menschen. Mehr als die Hälfte befindet sich derzeit in einer Einrichtung. 40 Prozent sind zu Hause und werden von ihren Familien betreut. Sie werden aber demnächst wieder in Einrichtungen zurückkehren, sagte Christiane Dobernig, Bereichsleiterin für Menschen mit Behinderung der Diakonie.

„Es zeichnet sich ab, dass diese Betreuten nach Ostern wieder zurück kehren wollen, weil die Betreuung ja auch für die Eltern nicht immer ganz unanstrengend ist. Außerdem brauchen sie eine Beschäftigung und sie wollen auch wieder zurück in das Umfeld, in dem sie sonst wohnen und arbeiten.“ Für die Rückkehrer gebe es strenge Auflagen, mit einer 14-tägigen Quarantäne, sagte Dobernig.

Diakonie: Land hat vorbildhaft reagiert

Für die Betreuer gelten seit einigen Wochen strikte Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus, diese wurden vom Land Kärnten für die Einrichtungen rasch festgelegt, sagte Dobernig. „Das Land hat schnell reagiert, wir haben rasch Richtlinien und Informationen bekommen und wissen, was zu tun ist. Nach drei Wochen läuft nun auch schon die erste Evaluierung, was alles getan wurde. Das Land ist da sehr vorbildhaft.“

Anders als in anderen Bundesländern sei in Kärnten auch klar formuliert worden, dass eine Person mit Behinderung, die ins Krankenhaus muss, auch von einer professionellen Bezugsperson begleitet werden muss. Von einigen Behinderten-Organisationen wie etwa vom Hilfswerk, werden jetzt bundesweit einheitliche Regelungen gefordert.