Gesundheitsminister Rudolf Anschober bei Pressekonferenz
APA/Georg Hochmuth
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Politik

Offene Fragen um Risikogruppen

Künftig sollen Personen, die zu einer gesundheitlichen Risikogruppe gehören, entweder Homeoffice verrichten oder bezahlt frei gestellt werden. Sie werden vom Gesundheitsministerium kontaktiert. Die Arbeiterkammer will sich die Fälle genau anschauen.

Bei der Arbeiterkammer laufen die Telefone mit Fragen heiß. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hatte am Donnerstag im Ö1-Morgenjournal angekündigt, dass bis Ende der Woche jene Menschen, bei denen im Fall einer Infektion ein besonders hohes Risiko für ihr Leben bestehe, nun identifiziert werden. Jene, die arbeiten, müssen – wenn möglich – Homeoffice machen oder erhalten eine bezahlte Freistellung.

Arzt muss entscheiden

Konkret wird das von den Krankenkassen über die Medikation erfolgen. Wer einschlägige Medikamente erhält, wird informiert. Besonders schwere Fälle müssen dann den Arzt kontaktieren, der über eine bezahlte Dienstfreistellung entscheidet. Die weniger akut gefährdeten Personen erhalten ein Schreiben ihrer Krankenkasse. Mit diesem sollen sie, so Anschober, zum Arbeitgeber gehen und um Homeoffice oder Freistellung nachfragen.

Frage des Datenschutzes

Zur Risikogruppe zählt Anschober ältere Menschen in Pflegeheimen und Pensionistenheimen, wo es mehr Tests und Zugangsbarrieren geben solle. Die zweite Gruppe seien Personen, die eine „massiv reduzierte Immunabwehr haben“, etwa nach einer schweren Krebserkrankung, nach einer schweren Operation oder einer schweren Diabeteserkrankung. Was aber passiert mit den Daten, die die Gesundheitskasse herausfiltert, um die Risikogruppen zu identifizieren?

Medikationsinfo bleibt bei Kasse

Max Turrini von der Arbeiterkammer Kärnten sagte dazu, es sei datenschutzrechtlich zu begrüßen, dass die Information über die Medikation bei der Krankenkasse bleibe. Wichtig sei, dass gegenüber dem Arbeitgeber nur die Eigenschaft als Risikopatient angegeben werden müsse und weder Therapie noch Diagnose. Das würde auch zu weit gehen.

Für Arbeitsrechtler stellen sich dennoch einige Fragen: Aufgrund welcher Kriterien entscheidet der Arzt, ob tatsächlich eine Freistellung von der Arbeit erfolgt, oder nur die Empfehlung, sich so weit wie möglich zurückzuziehen? Turrini sagte dazu: „Ist es therapiebezogen, ist es diagnosebezogen oder eine freie Entscheidung nach medizinischen Gesichtspunkten durch den Arzt. Das können wir nicht beantworten, das wird das Gesetz hoffentlich klären.“ Bis Montag sollte Klarheit herrschen. Die Arbeiterkammer will jedenfalls genau hinsehen, ob nicht Betroffene eventuell später gekündigt werden.

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