Auf die Verbote haben sich das Land Kärnten und der Gemeindebund am Mittwoch geeinigt. Gesundheit geht vor Tradition, das gelte auch für die Osterfeuer am Karsamstag. Viele Menschen haben dazu bereits in den Gemeindeämtern nachgefragt, sagte der Präsident des Gemeindebundes, Peter Stauber. Alle Anrufe würden die gleiche Antwort bekommen: „Heuer leider nein.“
Vielleicht nach Coronakrise „Freudenfeuer entzünden“
Das Entzünden von Osterhaufen ist vorerst bis 30. April verboten, das gilt generell für offene Feuer. „Ansammlungen im Freien sind generell verboten und deswegen hat es auch keinen Sinn, bei der Gemeinde wegen eines Feuers anzusuchen.“
Ich denke, dass das die richtige Vorgangsweise für das ganze Land ist. Ich glaube, dass wir diese Zeit jetzt so durchstehen sollen und vielleicht danach, wenn das Virusproblem gelöst ist, sogar ein paar Freudenfeuer entzünden können."
Auch keine Ausnahmen für Feuer im kleinen Rahmen
Es gibt keine Ausnahmen, auch nicht für jene, die vielleicht zu zweit, in der Familie, im kleinen Rahmen einen Osterhaufen flackern sehen wollen. „Wir müssten die Feuerwehr oder die Polizei zur Begutachtung hinschicken und ich glaube, das ist in dieser Phase nicht angebracht“, sagte Stauber.
Auch das Böllerschießen fällt unter dieses Verbot, sagt der Gemeindebund-Präsident. Die Polizei werde kontrollieren. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit Strafen der Bezirksbehörden von bis zu 3.600 Euro rechnen.
Diözese Gurk: Firmungen bis 29. Mai abgesagt
Von der Diözese Gurk hieß es am Mittwoch, neben der Absage der Gottesdienste und Osterfeuer seien Firmungen und Erstkommunionen bis 29. Mai abgesagt. Kirchen und Gebetsstätten würden aber weiterhin zum Zweck des persönlichen Gebets offenstehen. Es müsse aber darauf geachtet werden, dass die Gesamtzahl der in der Kirche anwesenden Personen keinesfalls höher als fünf sei und gegenüber anderen Menschen ein Abstand von einem Meter eingehalten werde, hieß es in einer Aussendung am Mittwoch.