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Gericht

Daten von Ehemann abgefragt: Haftstrafe

Wegen Amtsmissbrauchs ist am Dienstag eine Mitarbeiterin einer Sozialversicherung zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die 44-Jährige soll unter anderem mehr als 90-mal Daten von mehreren Personen unberechtigterweise abgefragt haben – unter anderem von ihrem Ehemann.

Die 44-Jährige hatte die Abfragen in der Zeit von 2015 bis zum Sommer 2017 vorgenommen, so der Vorwurf von Staatsanwalt Markus Kitz: „Hier wurde das Grundrecht auf Datenschutz verletzt.“ Die Möglichkeit, Daten über gewisse Personen abzufragen, sei natürlich verlockend, meinte Kitz: „Vor allem, wenn man weiß, dass da ein Unterhaltsstreit im Hintergrund ist.“

Grundsätzlich werden Verfahren gegen Beamte, die zu Unrecht Abfragen getätigt haben, diversionell erledigt, so der Staatsanwalt. „Hier war aber das Problem, dass es mehr als 90 solcher Abfragen gegeben hat.“

„Es war ein großer Fehler“

Die Angeklagte erklärte vor Richter Matthias Polak, sie übernehme die volle Verantwortung für ihre Taten. „Es war ein großer Fehler.“ Es habe ein Unterhaltsverfahren zwischen ihrem Mann und seiner Ex-Frau gegeben, diese habe mehr Unterhalt gefordert, weshalb ihr Mann eine hohe Zahlung – 100.000 Euro – habe leisten müssen: „Ich habe dann Einsicht genommen, um ihre Vermögensverhältnisse zu prüfen.“ Ihr Dienstverhältnis bei der Sozialversicherung habe sie im Jahr 2017 freiwillig beendet.

„Daten bedeuten heutzutage Macht. Und eine Abfrage, die nicht rechtens ist, ist ein Missbrauch dieser Macht“, sagte Staatsanwalt Kitz – es sei nicht einmal erlaubt, eine Abfrage zu machen, wenn man die Adresse eines ehemaligen Schulfreundes herausfinden möchte, um ihn etwa zu einem Maturatreffen einzuladen. Die Datensätze würden nämlich hochsensible Daten beinhalten, wie etwa die Vermögensverhältnisse einer Person.

Kein Bagatelldelikt

In seiner Urteilsbegründung verwies Polak auf das Geständnis und die Unbescholtenheit der Frau, was ihr mildernd zugutegekommen war: „Der Senat war aber der Auffassung, dass eine Geldstrafe zu wenig wäre.“ Die Tat, eine Verletzung des Datenschutzes, sei kein Bagatelldelikt. Die Frau nahm das Urteil an, Staatsanwalt Kitz verzichtete auf ein Rechtsmittel.