Bug eines Motorbootes auf dem Wörthersee
ORF
ORF
Gericht

Tödlicher Unfall: Geldstrafe für Bootsführer

Zweieinhalb Jahre nach dem tödlichen Bootsunfall am Wörthersee, bei dem ein Familienvater ums Leben kam, ist am Mittwoch der 33-jährige Bootsführer zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Ersturteil – drei Monate bedingte Haft – war vom Oberlandesgericht Graz aufgehoben worden.

Dem Mann wurde vorgeworfen, dass er einen 47-Jährigen Mann, der den tödlichen Unfall damals verursacht hatte, ans Steuer gelassen hatte, obwohl dieser betrunken war.

Der Unfall hatte sich im Juni 2017 ereignet. Eine Runde von vier Freunden war am Wörthersee mit einem Motorboot unterwegs. Einer von ihnen, ein heute 47-jähriger Niederösterreicher, setzte sich am See ans Steuer und fuhr ein waghalsiges Manöver, wodurch sein 44-jähriger Freund ins Wasser geschleudert und von der Schiffsschraube getötet wurde. Der 47-Jährige wurde 2018 am Landesgericht Klagenfurt zu zehn Monaten Haft verurteilt, die Strafe wurde am Oberlandesgericht (OLG) Graz auf neuneinhalb Monate reduziert. Der 33-Jährige, der als Bootsführer die Männerrunde begleitet hatte, hätte den 46-Jährigen, bei dem eine Alkoholisierung von 0,88 Promille gemessen wurde, nicht ans Steuer lassen dürfen, entschied Richter Matthias Polak 2018 und verhängte drei Monate bedingte Haft.

Wer trank wieviel?

Dieses Urteil wurde vom Oberlandesgericht Graz aufgehoben, weshalb sich der 33-Jährige am Mittwoch am Bezirksgericht Klagenfurt verantworten musste. Seiner Aussage nach habe er lediglich gesehen, wie der 47-Jährige – noch an Land – drei Achterln Wein und einen Gin Tonic getrunken hätte, sagte der Bootsführer aus. Für diese Angaben war auch ein Sachverständiger zur Verhandlung gekommen, der vorrechnete, dass der 46-Jährige mit dieser Konsumation allein wohl nicht über den Grenzwert von 0,5 Promille gekommen wäre.

Wie Richterin Gabriela Kropf in ihrer Urteilsbegründung sagte, sei der 33-Jährige als Schiffsführer nach dem Schifffahrtsgesetz engagiert gewesen: „Der Schiffsführer muss für die Sicherheit und die Einhaltung der Gesetze sorgen.“ Somit hätte er auch darauf zu achten gehabt, dass keine alkoholisierte Person das Boot steuert. Der 33-Jährige sei als Außenstehender mit der Runde unterwegs gewesen: „Ich gehe davon aus, dass Sie sehr wohl mitbekommen haben, was da alles an Alkohol konsumiert wurde.“ Der 33-Jährige sei immerhin, so die Richterin, mitgebucht worden, damit er aufs Boot schaut „und nicht wie ein Passagier mit unterwegs ist“. Er habe nicht eingegriffen – und dabei sei es auch irrelevant, ob die Alkoholisierung des 46-Jährigen in Erscheinung getreten sei oder nicht.

Verteidiger meldete Berufung an

Im Gegensatz zum Urteil des Landesgerichts verurteilte Kropf den Mann zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen in Höhe von je acht Euro, also insgesamt 2.000 Euro. Der Verteidiger des 33-Jährigen meldete Berufung an, Staatsanwalt Christian Pirker gab keine Erklärung ab.