Gericht

Freispruch nach Sex mit Zwölfjähriger

Mit Freispruch hat ein Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen am Landesgericht Klagenfurt geendet. Einem 19-Jährigen wurde zur Last gelegt, Sex mit einem zwölf Jahre alten Mädchen gehabt zu haben. Der Mann gab das zu, sagte aber, er habe nicht gewusst, dass sie so jung sei.

Der 19 Jahre alte Angeklagte stand nicht zum ersten Mal vor Gericht. Wegen Urkundenunterdrückung und wegen eines Sexualdelikts, allerdings mit einem Burschen, wurde der junge Mann schon zweimal zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wurde bedingt ausgesprochen.

„Alter nicht gekannt“

Im Prozess am Dienstag ging es um Geschlechtsverkehr mit einem zwölf Jahre alten Mädchen. In der Wohnung des jungen Mannes sei es zum Beischlaf gekommen. Der 19-Jährige hätte wissen müssen, dass das Mädchen noch keine 14 Jahre alt ist, hieß es von Staatsanwältin Doris Kügler. Dass es zum Geschlechtsverkehr kam, bestritt der Angeklagte nie, das Alter des Mädchens sei ihm aber nicht bekannt gewesen. Erst nach dem Sex habe er von einer Freundin des Mädchens deren tatsächliches Alter erfahren.

"Hätte ich gewusst, wie alt sie ist, hätte ich sie gar nicht in die Wohnung gelassen, rechtfertigte sich der Mann vor dem Schöffensenat unter Voritz von Richter Alfred Pasterk. Mehrere Zeugen bestätigten im Wesentlichen die Aussagen des 19-Jährigen. Ein Mädchen wurde, weil sie nicht erschienen war, von der Polizei vorgeführt. In einem psychiatrischen Gutachten wird dem Angeklagten eine intellektuelle Beeinträchtigung und eine Persönlichkeitsentwicklungsstörung attestiert.

Aussage des Angeklagten „glaubwürdig“

Laut dem Sachverständigen Max Neumann sei das Aggressionspotenzial des 19-Jährigen durch die Einnahme von Medikamenten und eine Therapie deutlich gesunken. Die Aussagen der Zwölfjährigen bestätigen das indirekt. Sie sei weder bedroht noch zum Sex gezwungen worden. Nach ihrem Alter sei sie vom Angeklagten nie gefragt worden. Der Prozess endet mit einem Freispruch, der Angeklagte habe glaubwürdig erklärt, dass er das Alter des Mädchens nicht gekannt habe, heißt es in der Urteilsbegründung. Keine Zeugenaussage hätte das Gegenteil bestätigt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.