Angeklagter als mutmaßliches Mitglied von Staatenbund vor Gericht
ORF
ORF
Gericht

Mitglied von Staatenbund verurteilt

Ein 38 Jahre alter Kärntner ist am Landesgericht Klagenfurt von einem Geschworenengericht zu 18 Monaten Haft, drei davon unbedingt, verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft warf ihm neben der Mitgliedschaft beim Staatenbund auch versuchte Anstiftung zum Amtsmissbrauch, sowie Nötigung vor.

Der 38-Jährige ist für das Gericht kein Unbekannter, weil er schon einmal zu einer Geldstrafe von 1.400 Euro verurteilt worden war, nachdem er Daten in einer Firma beschädigt hatte. Die Strafe hatte er zwar bezahlt, doch den entstandenen Schaden in Höhe von 27.000 Euro konnte er nicht begleichen. Daher schickte er drei Schreiben an eine Beamtin des Bezirksgerichtes Villach. Er drohte darin Geldforderungen in Höhe von 50 Milliarden Dollar in ein amerikanisches Handelsregister eintragen zu lassen, sollte das Exekutionsverfahren nicht eingestellt werden.

Angeklagter: Dummheit und Naivität

Solche Drohungen seien ernst zu nehmen, verwies Staatsanwältin Daniela Zupanc auf Fälle, bei denen europäische Richter in Amerika deshalb schon festgehalten worden seien oder nicht mit Bankomat oder Kreditkarte zahlen konnten. Solche oder ähnliche Drohbriefe werden immer wieder von Mitgliedern staatsfeindlicher Verbindungen verschickt, weil diese Gesetze und den österreichischen Rechtsstaat nicht anerkennen. Seit 2017 ist auch der Angeklagte Mitglied des sogenannten Staatenbundes. Er sei bei fünf Veranstaltungen gewesen, habe sich jedoch abgewendet, als es – wie er sagt – um das Juristische gegangen sei.

Auf die Frage des vorsitzenden Richters, ob er nach wie vor Mitglied sei, meinte der Angeklagte: „Ja. Ich weiß auch gar nicht wie man da austritt.“ Er spricht von Dummheit und Naivität und habe Angst um sein Haus und die Zukunft seiner Kinder gehabt. „Aber sie wollten mit dem Drohschreiben die Einstellung des Exekutionsverfahrens bewirken?“, wollte die Staatsanwältin wissen. Der Angeklagte beantwortet die Frage mit Ja.

Richter sieht in Angeklagtem „Wolf im Schafspelz“

Der beisitzende Richter, Uwe Dumpelnik, hakte nach und sagte, der Angeklagte sei ein Wolf im Schafspelz. Er erzähle, er habe schon seit dem Vorjahr und den Verhaftungen von Mitgliedern der staatsfeindlichen Verbindung nichts mehr damit zu tun, obwohl er heuer das Ermittlungsverfahren gegen sich selbst nicht anerkannt habe und vor zwei Monaten auf die Zustellung der Anklage mit einem Schreiben reagierte, die Anklage sei ein Werbebrief. Das passe mit seiner heutigen Verantwortung nicht zusammen, so Dumpelnik. Auf die Frage, warum man ihm glauben solle, meinte hatte der Angeklagte keine Antwort.

Die Staatsanwältin forderte einen Schulspruch, der Verteidiger forderte einen Freispruch. Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig. Der Verteidiger erbat sich angesichts des Urteils drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.