Gericht

Fünf Jahre Haft wegen Vergewaltigung

Ein 29-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Dem Mann wurde vorgeworfen, in einem Lokal eine 22-jährige Kellnerin nach der Sperrstunde vergewaltigt zu haben. Bedingte Vorstrafen wurden auch widerrufen, er muss daher für sechs Jahre in Haft.

Die Tat hatte sich im Mai in einem Lokal in Unterkärnten ereignet. Der 29-Jährige hätte zwei Tage später eine Haftstrafe antreten müssen – er ist mehrfach vorbestraft – etwa wegen sexueller Belästigung, Körperverletzung oder Vergehen nach dem Waffengesetz. Nachdem er zur Sperrstunde mit der Kellnerin alleine im Lokal war, war es laut Staatsanwalt Christian Pirker zu dem Angriff gekommen: „Der Angeklagte hat die junge Frau gewürgt, sie mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen und sie zu Boden geworfen.“ Danach sei es im WC des Lokals zu der Vergewaltigung gekommen.

Angeklagter spricht von Einvernehmlichkeit

Der Angeklagte bekannte sich vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Ute Lambauer nicht schuldig. Im Ermittlungsverfahren hatte er seine Aussage geändert: Hatte er gleich nach seiner Festnahme noch angegeben, mit der Sache gar nichts zu tun gehabt zu haben, erklärte er später, es habe nur Umarmungen und Küsse zwischen ihm und der 22-Jährigen gegeben. Vor Gericht sagte er schließlich, es sei zu einem Sexualkontakt gekommen, das sei aber einvernehmlich gewesen.

„Ich war schon lästig“, sagte der Angeklagte vor Richterin Lambauer. So sei er im Lauf des Abends mehrmals hinter die Theke gegangen. In der Verhandlung wurden auch Videosequenzen aus einer Überwachungskamera im Lokal gezeigt – dabei ist der Angeklagte zu sehen, wie er immer wieder zur Kellnerin geht und sie umarmt. Sie habe auch gesagt, dass er weggehen soll, sagte der Angeklagte: „Dann bin ich auch gegangen.“ „Sie haben die Frau auch begrapscht“, meinte Lambauer mit Verweis auf das Video. „Sie hat das einfach zugelassen“, antwortete der 29-Jährige.

„Ich war wohl grob“

Auch als die Richterin die Aussagen der Frau zu dem Übergriff zitierte, blieb der Angeklagte dabei, dass alles einvernehmlich gewesen sei. Den Kopf habe sich die Frau selbst angeschlagen. Und auf die Frage, wie die Frau den zu ihren Verletzungen – Abschürfungen und Hämatome – gekommen sei, meinte der Angeklagte: „Wahrscheinlich war ich zu grob, das streite ich nicht ab.“ Das sei wohl auch der Grund gewesen, warum sie danach die Polizei gerufen hätte.

Das war nicht der erste Hilferuf der Frau gewesen: Insgesamt drei SMS hatte sie noch vor dem Übergriff an ihren Freund geschrieben. Inhalt des ersten: „Hilfe“, das dritte enthielt die Botschaft „Bitte ruf die Polizei“. Ihr Freund hatte zu dieser Zeit aber schon geschlafen. Dass die Handlungen nicht einvernehmlich gewesen seien, bekräftigte die 22-Jährige auch in ihrer Befragung vor Gericht. Mehrmals habe sie dem 29-Jährigen gesagt, dass er sie in Ruhe lassen solle, während des Übergriffs habe sie sich auch körperlich gewehrt.

Schöffen glaubten Opfer

Der Schöffensenat sprach den 29-Jährigen nach kurzer Beratung schuldig: „Es besteht kein Zweifel daran, dass es so war, wie von der 22-Jährigen geschildert. Es gibt keinen Zweifel daran, dass Gewalt angewendet wurde und keinen Zweifel daran, dass sie versucht hat, sich zu wehren“, sagte Richterin Lambauer. Man habe keinen einzigen Milderungsgrund gefunden, erschwerend fielen jedoch sieben einschlägige Vorstrafen ins Gewicht.

Der 29-Jährige hatte die Tat nur zwei Monate nach einer Verurteilung und während mehrerer offener Probezeiten begangen. Neben der Freiheitsstrafe in Höhe von fünf Jahren wurde auch noch in zwei Fällen eine bedingte Strafnachsicht widerrufen, was bedeutet, dass der 29-Jährige für insgesamt sechs Jahre und einen Monat ins Gefängnis muss. Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwalt Pirker gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.