Gericht

Bedingte Haft für Bierdiebstahl

Ein 32-jähriger Kärntner ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen Einbruchsdiebstahls zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er war mehrfach bei einem Fischerei- und einem Fußballverein eingebrochen, der Sachschaden war größer als die Beute. Unter anderem stahl er Bier und einen Fußball.

„Es waren unsinnige Taten, bei denen der Sachschaden den Wert der Beute bei weitem überschritten hat“, sagte Staatsanwalt Helmut Jamnig. Insgesamt vier Mal innerhalb von drei Wochen hatte der 32-Jährige Fensterscheiben eingeschlagen und war so in die Gebäude gelangt.

Der Mann, der bis zu diesem Zeitpunkt unbescholten war, bekannte sich schuldig und gab seine Alkoholabhängigkeit als Grund für die Einbrüche an: „Ich war überzeugt davon, dass ich gar nichts gemacht habe. Mir ist das erst später bewusst geworden, als ich bei der Polizei gesessen bin.“ Gleich nach der Einvernahme habe er sich in stationäre Therapie begeben.

Staatsanwalt: Ausnahmesituation durch Sucht

„Es war eine suchtbedingte Ausnahmesituation, in der er keinen Ausweg gefunden hat“, meinte Staatsanwalt Jamnig. Richter Oliver Kriz sagte in seiner Urteilsbegründung, die Unbescholtenheit und das Geständnis sei mildernd ins Gewicht gefallen. Der Staatsanwalt erklärte Rechtsmittelverzicht, auch der Angeklagte sagte, dass er mit dem Urteil einverstanden sei. Weil er ohne Anwalt zur Verhandlung gekommen war, ist das Urteil aber vorerst nicht rechtskräftig.