Landesgericht Klgaenfurt von außen
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Chronik

Staatsfeindliche Verbindung: 24 Monate Haft

Ein 62 Jahre alter Kärntner ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen einer staatsfeindlichen Verbindung zu 24 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, verurteilt worden. Er war Mitglied beim „Staatenbund Österreich“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 62-Jährige ist einschlägig bekannt. Bereits im Jahr 2018 war er wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und Verstrickungsbruchs zu einer bedingten Haftstrafe und einer Geldstrafe verurteilt worden. Damals hatte er gemeinsam mit Gleichgesinnten sein Auto verparkt, das im Rahmen einer Exekution versteigert hätte werden sollen. Beim darauffolgenden Polizeieinsatz war es zu turbulenten Szenen gekommen. Bei der Verhandlung am Donnerstag legte Staatsanwältin Daniela Zupanc dem Mann neben staatsfeindlicher Verbindung auch noch versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch und versuchte Nötigung zur Last.

Verteidigerin vom Angeklagten schriftlich abgelehnt

Auslöser für die Taten, wegen derer der 62-Jährige nun angeklagt war: Verwaltungsstrafverfahren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und einer Geschwindigkeitsüberschreitung sowie ein Exekutionsverfahren. Darauf reagierte der Kärntner mit Schreiben an die zuständigen Beamten, in denen er die Einstellung der Verfahren forderte – andernfalls werde er die Beamten anzeigen, ein Pfandrecht von 130.000 Euro auf sie eintragen und „100.000 Euro Schadenersatz pro Tag“ verlangen. Der Mann war laut eigenen Angaben bis April 2019 Mitglied beim „Staatenbund Österreich“.

Der Prozess gegen den 62-Jährigen hatte schon turbulent begonnen. Bereits bei der Aufnahme seiner Daten wollte der Mann wissen, ob er denn als Mensch oder als Person geladen sei. Er verkündete, dass er seine Verteidigerin, die ihm zur Seite gestellt wurde, schriftlich abgelehnt habe und begründete diesen Schritt mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dann folgte ein Vortrag über die Frage, ob denn Österreich überhaupt eine Verfassung habe, in den die Vorsitzende des Schwurgerichtshofes, Richterin Ute Lambauer, immer wieder mit Zwischenfragen eingriff, um die Verhandlung doch wieder zur eigentlichen Sache zurückzuführen.

„Angeklagter tauchte jeden Dienstag am Amt auf“

Noch kurioser wurde der Prozess, als der 62-Jährige verkündete, dass es in Österreich keine Gesetze gebe und Richter ihre Urteile nicht unterschreiben würden, weshalb diese nicht rechtsgültig seien. Auch als ihm unterfertigte Schriftstücke des Gerichts vorgelegt wurden, beharrte der Mann darauf, dass diese nicht gültig seien: Eine Paraphe sei nämlich keine gültige Unterschrift, diese habe „Vor- und Nachnamen in leserlicher Schrift“ zu enthalten.

Dass er die Schreiben an die Beamten selbst verschickt hatte, stritt der 62-Jährige gar nicht ab, auch wenn er damit nie jemanden bedroht haben wollte: „Ich wollte einfach nur eine Reaktion erhalten.“ Auch dass er einmal bei einer Beamtin im Büro aufgetaucht war und ihr gesagt hatte, dass er „privat gegen sie vorgehen“ werde, gab er zu, sah sich dabei aber im Recht. An diesen Tag erinnerte sich auch die Beamtin, die als Zeugin aussagte. Es habe eine aggressive Stimmung geherrscht. Den Angeklagten habe sie zuvor aber schon öfter im Amt gehabt. „Er ist jeden Dienstag zu uns gekommen und hat gefordert, Unterschriften unter Dokumenten zu sehen oder darüber geredet, dass es keine Verfassung gibt“, so die Zeugin.

Entscheidung der Geschworenen einstimmig

„Sie haben sich selbst ein Bild von dem Angeklagten machen können und gesehen, dass er nichts von den österreichischen Gesetzen hält. Für ihn gibt es keine Spielregeln“, sagte Staatsanwältin Zupanc in ihrem Plädoyer, sie forderte einen Schuldspruch. Die Verteidigerin des 62-Jährigen verwies auf die kleine Rolle, die ihr Mandant im „Staatenbund“ gespielt hatte: „Er war kein Prediger und hat auch nicht versucht, andere hineinzuziehen.“ Der 62-Jährige sei in die Fänge einer Organisation gekommen, von der er sich selbst bestätigt gesehen habe. Die Schreiben habe er selbst nur im Internet gefunden und hätte sie nie als Drohung gemeint.

Die Entscheidung der Geschworenen fiel in allen drei angeklagten Punkten einstimmig aus. Richterin Lambauer hob hervor, dass der Mann im Jänner 2018 verurteilt worden war, nur wenige Wochen später hatte er aber die nächste Tat begangen. „Die Strafkombination von teilbedingter Haft und Geldstrafe hat sie nicht davon abgehalten, weitere Taten zu setzen. Deshalb muss nun eine unbedingte Freiheitsstrafe verhängt werden“, so Lambauer. Der 62-Jährige erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwältin Zupanc gab keine Erklärung ab.