Chronik

Mit Schreckschusspistole gedroht: Geldstrafe für Täter

Ein 33-jähriger Mann ist am Landesgericht Klagenfurt wegen gefährlicher Drohung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Laut Anklage drückte er im Jänner in Dellach im Drautal eine Pistole gegen die Brust seines Opfers – wie sich herausstellte, eine Schreckschusspistole.

Der Angeklagte sagt am Montag vor Gericht aus, er habe die Schreckschusspistole aus seinem Kofferraum geholt und durchgeladen, sie aber nicht auf das Opfer gerichtet. Dem widersprechen die Zeugen, die schon bei einer vorhergegangenen Verhandlung befragt worden waren. Damals hatte der Angeklagte aus gesagt, dass seine Freundin belästigt worden sei, weshalb er seine Waffe geholt habe.

Richterin Ute Lambauer kam letztendlich zu dem Schluss, dass die Drohung völlig aus dem Nichts gekommen ist. Schließlich gab der Angeklagte zu, übertrieben reagiert zu haben.

Angeklager nutzte gewährte Diversion nicht

Bei der ersten Verhandlung hatten sich Angeklagter und Gericht auf eine Diversion, also einen außergerichtlichen Tatausgleich, geeinigt. Diese Chance wurde vom Angeklagten nicht genutzt. Der ihm auferlegte Geldbetrag ging bei Gericht nicht ein, daher musste die Verhandlung fortgesetzt werden. Eine erneute Diversion kam für die Richterin nicht in Frage.

Geldstrafe – sonst drohen drei Monate Haft

Am Montag gab es also einen Schuldspruch wegen gefährlicher Drohung. Der Angeklagte muss eine Geldstrafe von 2.160 Euro zahlen. Sollte er wieder nicht bezahlen, drohen ihm drei Monate Haft. Außerdem wird die Pistole von der Staatsanwaltschaft eingezogen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.