Laut Gesetz wird ab dem neuen Schuljahr in Volksschulen das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist verboten. So lautet der Text. Der Gesetzgeber informierte per Rundschreiben auch alle Kärntner Schulen darüber, so Bildungsdirektor Robert Klinglmair.
Strafen bis 440 Euro möglich
Wenn jemand dagegen verstößt, werden Schulleitung und Behörde informiert. In Folge sei ein Gespräch mit den Eltern vorgesehen und als letzte Konsequenz eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Es drohen Sanktionen bis 440 Euro, so Klingelmair.
Das Gesetz zielt auf die soziale Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau ab. In Kärnten gebe es laut Klingelmair aber ganz andere Herausforderungen wie etwa die Sprachförderung. Mit Kopftüchern habe es noch nie Probleme gegeben, auch nicht im städtischen Bereich.
„Nur einzelne Situationen“
Ilse Fina ist seit 17 Jahren die Schulleiterin der Volksschule St. Ruprecht in Klagenfurt. Es ist eine Schule mit sehr hohem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund. An ihrer Schule werden Kopfbedeckungen generell abgenommen, egal ob Kappen, Hauben oder Kopftuch. In einzelnen Situationen seien Kinder mit Kopftuch gekommen, da hätten sich die Eltern aber angepasst. Nach ihrer jahrzehntelangen Erfahrung sei es auch in islamischen Kulturen ohnehin nicht vorgesehen, dass Mädchen im Kinderalter ein Kopftuch tragen.