Chronik

Drei Jahre Haft wegen sexueller Nötigung

Ein 49 Jahre alter Kärntner ist am Landesgericht Klagenfurt wegen geschlechtlicher Nötigung nicht rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann soll laut Staatsanwaltschaft einen damals 15 Jahre alten Jugendlichen mit Drohungen zu sexuellen Handlungen gedrängt haben.

Der Angeklagte stand wegen des Falls nicht zum ersten Mal vor Gericht. Im November ist er rechtskräftig wegen Erpressung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, weil er seinem mutmaßlichen Opfer innerhalb von zehn Jahren 70.000 Euro abgenommen hat. Vom Vorwurf der geschlechtlichen Nötigung wurde er damals freigesprochen. Diesen Freispruch hat das Oberlandesgericht aufgehoben, daher nun der neuerliche Prozess.

Richter halfen dem Angeklagten auf die Sprünge

Die Staatsanwaltschaft warf dem Kärnter vor, er habe zwischen 2001 und 2003 einen damals 15 Jahre alten Fußballkollegen immer wieder zu sexuellen Handlungen genötigt. Unter anderem mit der Drohung, er würde dessen Familie, Teamkollegen und Freunden davon erzählen.

Vor dem Schöffensenat wirkte der Angeklagte zeitweise so, als wüsste er nicht, weswegen er vor Gericht steht. Immer wieder mussten ihm die Richter Dietmar Wassertheurer und Uwe Dumpelnik erklären, was der Vorwurf der geschlechtlichen Nötigung bedeutet. Mehrmals änderte der 49-Jährige seine Aussagen. Am Ende gestand er den damaligen Jugendlichen zu den sexuellen Handlungen genötigt zu haben.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Schöffensenat verurteilte den Kärntner schließlich zu drei Jahren Haft. Erschwerend waren laut Richter Wassertheurer der lange Tatzeitraum und das geringe Alter des Opfers. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.