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Grüne Klubförderung wird „eingefroren“

Die Grünen sollen ihre nicht verbrauchte Klubförderung in der Höhe von 500.000 Euro nun doch nicht gleich an das Land zurückzahlen. Am Dienstag wurde bekannt, dass man sich auf einen Kompromiss geeinigt hat.

Seit dem Ausscheiden der Grünen aus dem Landtag forderte das Land 500.000 Euro an nicht verbrauchter Klubförderung zurück. Weil sich der grüne Klub aber weigerte, hatte die Landesregierung Ende Juni einen Grundsatzbeschluss gefasst, eine Klage beim Verfassungsgerichtshof einzubringen. Diese werde nun ausgearbeitet, sagte Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) am Dienstag gegenüber dem ORF. „Die Einbringung beim Verfassungsgerichtshof soll dann in einer der nächsten Regierungssitzungen beschlossen werden“, so Kaiser.

Vorerst keine klare Regelung

Damit würde voraussichtlich noch im Herbst das Höchstgericht wegen einer Rechtsfrage angerufen, für die es bisher österreichweit noch keine klare Antwort gibt. Denn bisher haben die Klubs Geld von einer Periode in die nächste übertragen. Bei den Grünen war das nach dem Aus im Landtag 2018 nicht möglich. Die Landesregierung vertritt den Standpunkt, die Klubförderung ist zweckgewidmet und müsse nun zurückgezahlt werden. Die Grünen wiederum sagen, ebenfalls gestützt auf Gutachten, die übrig gebliebenen 500.000 Euro könnten auch dem nächstverwandten Zweck zugeführt werden – also der Partei.

Klubgelder kommen auf Treuhandkonto

Im Verfassungsausschuss des Landtages suchten SPÖ, ÖVP und FPÖ einen Kompromiss: Demnach sollten anstelle der auch mit Risiken behafteten Klage die 500.000 Euro bis zur nächsten Landtagswahl 2023 auf einem Treuhandkonto eingefroren werden. Schaffen die Grünen dann den Wiedereinzug in den Landtag, sollte ihr Klub auch wieder auf dieses Geld zugreifen können.

Hier gehe es auch um Kontrollrechte und Gleichbehandlung, sagte Christian Leyroutz von der FPÖ. Der grüne Klub finde sich in einer solchen Lösung gut wieder und habe das Einfrieren auch bereits beschlossen, sagte der stellvertretende Klubobmann Michael Johann am Dienstag. Entscheidet der Verfassungsgerichtshof allerdings im Sinne der Landesregierung, wäre der Kompromiss freilich hinfällig.

Neues Klubfinanzierungsgesetz in Ausarbeitung

Parallel dazu arbeiten die Landtagsparteien jedenfalls an einem neuen Klubfinanzierungsgesetz. Die Klubobleute von SPÖ und ÖVP, Herwig Seiser und Markus Malle, etwa sagen, es brauche jedenfalls wasserdichte Regelungen für die Zukunft.