Bundesadler im Gerichtssaal
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Chronik

Freundin attackiert: 19-Jähriger verurteilt

Wegen fortgesetzter Gewaltausübung ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt ein 19-Jähriger zu vier Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Dem Mann wurde vorgeworfen, über ein Jahr hinweg immer wieder seine Freundin attackiert und verletzt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein Jahr lang soll der Angeklagte immer wieder seine Freundin geschlagen haben. Von 20 Übergriffen ist im Strafantrag von Staatsanwältin Gabriele Lutschounig die Rede. Sie klagte den Mann wegen des Delikts der fortgesetzten Gewaltausübung an. Der Angeklagte wollte anfangs aber lediglich „Schupfereien“ zugeben, wie er es nennt. Geschlagen habe er seine Freundin nie, sagte er. Richter Michael Schofnegger ermahnte den Mann wörtlich: „Jetzt tun Sie auf einmal so, als wären Sie der schmeichelweiche Liebhaber. Sie sind nicht der arme Bub und ich bin kein Depp.“

Angeklagter wollte Sexvideo veröffentlichen

Ein reumütiges Geständnis blieb vorerst aus. Der junge Mann mit serbischen Wurzeln gab aber zu, seine mittlerweile Ex-Freundin über den Nachrichtendienst „Snapchat“ mit Gewalt bedroht zu haben – aus Eifersucht, wie er sagt. Seine Ex-Freundin, für die er immer noch Gefühle habe, sei in einer Frühbar am Schoß eines anderen gesessen. Im Chat-Verlauf habe er der jungen Frau auch angedroht, ein gemeinsames Sexvideo zu veröffentlichen. Es sei einvernehmlich entstanden und auf beiden Handys gespeichert.

Die Mutter des Angeklagten gab in ihrer Zeugenaussage heute an, mehrmals bei gegenseitigen Handgreiflichkeiten des Paares dazwischen gegangen zu sein. Beide haben während ihrer Beziehung bis Mai in der Wohnung der Mutter in einem Zimmer gelebt. Rausschmeißen wollte sie niemanden, sie wollte dem Liebesglück der beiden nicht im Wege stehen.

Ex-Freundin blieb Gerichtstermin fern

Die Ex-Freundin des Angeklagten erschien am Montag nicht als Zeugin vor Gericht. Die Frau wollte offenbar vor wenigen Tagen ihre Anzeige zurück ziehen, sie habe auch wieder beim Angeklagten genächtigt, wie er erzählt. Eine zwangsweise Vorführung der Zeugin durch die Polizei vor Gericht scheiterte.

Nach etwa 45 Minuten Prozess-Unterbrechung gestand der 19-jährige Angeklagte doch die fortgesetzte Gewaltausübung. Reumütig sagte er, es tue ihm leid, was passiert sei. Er sehe seine Fehler ein, sagt der Mann, der ohne Anwalt vor Gericht erschien. Die Bewährungshelferin berichtete von einem massiven Problem mit der Impulskontrolle des Mannes, das wolle er ab September aber mit einem Anti-Gewalt-Training in den Griff bekommen.

19-Jähriger will Fußfessel beantragen

Richter Michael Schofnegger verurteilte den wegen Körperverletzung vorbestraften Mann zu vier Monaten Gefängnisstrafe. „Das ist die letzte Chance, die Sie heute bekommen“, sagte der Richter in der Urteilsverkündung. Der Angeklagte nahm den Schuldspruch an und will eine Fußfessel beantragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.