Chronik

Siebenjährige missbraucht: Opa verurteilt

Ein 69-jähriger Kärntner ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen verurteilt worden. Der Mann fasste eine Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro und 15 Monate bedingte Haft aus. Er soll im Jahr 1999 seine damals siebenjährige Enkeltochter missbraucht haben.

Die Enkeltochter hatte erst vor Kurzem über den Vorfall geredet. Jahre nach der ersten Tat soll es zu einem weiteren Übergriff gekommen sein, hatte es in der Anklage von Staatsanwältin Johanna Schunn geheißen. Der 69-Jährige wurde im Prozessverlauf auch von seinen beiden Töchtern belastet.

Am Dienstag sagte eine Freundin von einer der Töchter vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann als Zeugin aus. Sie erzählte, dass sie von dem Angeklagten belästigt worden war, als sie als 13-Jährige einmal bei ihrer Freundin übernachtet hatte.

Verteidigung sieht finanzielle Gründe als Motiv

Der 69-Jährige hatte sich nicht schuldig bekannt. Er sprach von „Lügen“ und ortete eine Intrige seiner Töchter wegen Streitigkeiten um ein Haus. Staatsanwältin Schunn erklärte hingegen, sie habe „überhaupt keine Zweifel“ an der Schuld des Mannes, die Zeuginnen seien ebenso wie die mittlerweile erwachsene Enkeltochter des Angeklagten glaubwürdig. Dieser sei in Hinblick auf seine Taten auch von seiner mittlerweile verstorbenen Ehefrau gedeckt worden.

Der Verteidiger des Mannes plädierte auf einen Freispruch. Er verwies auf finanzielle Motive hinter den Anschuldigungen. In den Aussagen der Zeuginnen habe es außerdem Widersprüche gegeben.

Strafe: 24.000 Euro und 15 Monate bedingte Haft

Der Schöffensenat fällte schließlich den Schuldspruch. Die Enkeltochter des Mannes habe einen „durchwegs glaubwürdigen Eindruck“ gemacht, sagte Richterin Roßmann: „Sie machte nicht den Eindruck, als würde sie ihren Großvater zu Unrecht beschuldigen.“ Auch die Aussagen der Töchter des Mannes und der Freundin einer Tochter würden ins Bild passen: „Es ist auffällig, dass sie alle Sie eines übergriffigen Verhaltens in unterschiedlichen Varianten beschuldigen.“ Die Variante, dass die Freundin einer Tochter sich „als Zeugin her setzt und einen Meineid leistet, indem sie Geschichten erzählt, die nicht wahr sind, erscheint mir an den Haaren herbeigezogen“, erklärte Roßmann.

Bei einem Strafrahmen von einem bis zehn Jahren Haft habe man mit einem Sechstel der Strafe ein Auslangen gefunden, so die Richterin. Die Höhe der Geldstrafe errechne sich aus dem hohen Einkommen des Mannes. Der 69-Jährige erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwältin Schunn gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.