Handschellen
ORF.at/Zita Klimek
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Gericht

Körperverletzung: Bedingte Haft für 47-Jährigen

Ein 47 Jahre alter Klagenfurter musste sich am Montag wegen Körperverletzung, Stalkings und Wiederbetätigung vor dem Bezirksgericht verantworten. Ins Gefängnis muss der Mann vorerst nicht. Er wurde zu einer bedingten Haftstrafe und einer Geldstrafe verurteilt. Außerdem muss er eine Alkoholtherapie absolvieren.

Als Grund für seine Taten im März nannte der Mann Eifersucht und seinen Alkoholkonsum. Seine Ex-Freundin habe zu dieser Zeit in Graz als Kellnerin in einer Pizzeria gearbeitet. Laut Anklage hat der Mann die Frau schon zuvor mehrmals verfolgt und bedroht.

Angeklagter bedrohte seine Opfer vor Prozess

Am 15. März suchte er sie wieder in der Pizzeria auf. Nachdem er ausländerfeindliche Aussagen tätigte und Heil Hitler rief, wurde er aufgefordert, das Lokal zu verlassen. Ein Stammgast beobachtete die Szenen und bot der verängstigten Frau an, sie nach der Arbeit nach Hause zu fahren.

Vor ihrer Wohnung wartete bereits der Ex-Freund auf sie. Der Tobende wollte sie aus dem Auto ziehen. Der Stammgast schritt ein und wurde von dem Angeklagten mehrmals mit der Faust geschlagen. Die Opfer erstatteten danach Anzeige. Doch der 47-Jährige gab nicht auf. Er rief beide immer wieder an, um ihnen zu drohen, zuletzt sogar wenige Stunden vor der Gerichtsverhandlung.

Angeklagter zeigte sich geständig

Der Angeklagte zeigte sich geständig, er könne sich aber aufgrund des Alkoholeinflusses nicht an alles erinnern. Dem Vorwurf der beharrlichen Verfolgung konnte nicht nachgegangen werden, weil die Ex-Freundin nicht vor Gericht erschien.

Richter Manfred Herrnhofer verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro und einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Sollte sich der 47-Jährige in den nächsten drei Jahren nichts zu Schulden kommen lassen und eine Entzugstherapie machen, muss er nicht ins Gefängnis.